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Qualitätssicherung
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Intravitreale Medikamenteneingabe (IVM)
Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:
- 31371 EBM Intraokularer Eingriff rechtes Auge
- 31372 EBM Intraokularer Eingriff linkes Auge
- 31373 EBM Intraokularer Eingriff beide Augen
- (Belegärztliche Eingriffe analog in Kapitel 36 EBM)
Wer kann die Leistung beantragen?
- Fachärztinnen und Fachärzte für Augenheilkunde
Fachliche Anforderungen
- Fachärztin oder Facharzt der Fachrichtung Augenheilkunde
und
- Nachweis über die selbstständige Auswertung von mindestens 250 Floureszenzangiographien am Augenhintergrund unter Anleitung einer Ärztin oder eines Arztes*, die/der nach der Weiterbildungsordnung in vollem Umfang zur Weiterbildung im Gebiet Augenheilkunde befugt ist
oder
- Nachweis über die selbstständige Erbringung von mindestens 500 Floureszenzangiographien am Augenhintergrund vor dem 01.10.2014
oder
- Nachweis über die selbstständige Erbringung vor dem 01.10.2014 bzw. selbständige Auswertung von insgesamt mindestens 250 Floureszenzangiographien am Augenhintergrund unter Anleitung einer Ärztin oder eines Arztes*, die/der nach der Weiterbildungsordnung in vollem Umfang zur Weiterbildung im Gebiet Augenheilkunde befugt ist
und
- Nachweis über die selbstständige Durchführung von 100 intraokularen Eingriffen (ohne Lasertherapie)
und
- Nachweis über die selbstständige Indikationsstellung und Befundung von 100 OCT-Untersuchungen am Augenhintergrund unter Anleitung einer Ärztin oder eines Arztes*, die/der nach der Weiterbildungsordnung in vollem Umfang zur Weiterbildung im Gebiet Augenheilkunde befugt ist
oder
- Nachweis über die selbstständige Durchführung von 200 OCT-Untersuchungen am Augenhintergrund unter Anleitung einer Ärztin oder eines Arztes*, die/der nach der Weiterbildungsordnung in vollem Umfang zur Weiterbildung im Gebiet Augenheilkunde befugt ist
und
- Nachweis von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten über die Durchführung von intravitrealen Medikamenteneingaben, insbesondere zur aktuellen Indikation, Techniken und dem Komplikationsmanagement
- Erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs von mindestens vier Stunden Dauer zur intravitrealen Medikamenteneingabe mit aktuellen Indikationen, Techniken und dem Komplikationsmanagement. (Der Kursleiter oder die Kursleiterin muss mindestens 200 intravitreale Medikamenteneingaben selbstständig durchgeführt und 2.000 Fluoreszenzangiographien selbstständig ausgewertet haben.)
oder
- nach dem 01.01.2010 erworbene Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten über die Durchführung von intravitrealen Medikamenteneingaben, insbesondere zu aktuellen Indikationen, Techniken und dem Komplikationsmanagement
oder
- Nachweis über die selbstständige Durchführung von 100 intravitrealen Medikamenteneingaben.
*Bei einer teilweisen Befugnis muss diese/dieser zusätzlich die Anforderungen an die fachliche Befähigung nach § 3 der Vereinbarung erfüllen.
Räumliche Voraussetzungen
- Nachweis über die Erfüllung der räumlichen bzw. baulichen Voraussetzungen gemäß § 4 Abs. 1 durch den vollständigen Grundriss der Operationseinrichtung/en inklusive der erforderlichen Nebenräume
Weitere Anforderungen
- Nachweis über die Erfüllung der apparativ-technischen Voraussetzungen gemäß § 4 Abs. 1
- Anwendung der fachgerechten Reinigungs-, Desinfektions- und Sterilisationsverfahren gemäß § 4 Abs. 2
- Nachweis über ein Sterilisationsgerät bei Verwendung von sterilisierbaren Instrumentarien gemäß § 4 Abs. 3
- Vorhalten eines Operationsmikroskops sowie ein passendes Instrumentarium für das Komplikationsmanagement gemäß § 4 Abs. 4
- Einverständniserklärung für Praxisbegehungen gemäß § 8 Abs. 2
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
Änderungsanzeige Leistungsort