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Intravitreale Medikamenteneingabe (IVM)

Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:

  • 31371 EBM Intraokularer Eingriff rechtes Auge
  • 31372 EBM Intraokularer Eingriff linkes Auge
  • 31373 EBM Intraokularer Eingriff beide Augen
  • (Belegärztliche Eingriffe analog in Kapitel 36 EBM)

 


Wer kann die Leistung beantragen?
Fachliche Anforderungen
Räumliche Voraussetzungen
Weitere Anforderungen

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
Änderungsanzeige Leistungsort