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Qualitätssicherung
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030 / 31 003-409
QS-Team-3@kvberlin.de
Invasive Kardiologie
Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:
- 34291 EBM diagnostische Linksherzkatheteruntersuchungen
- 34292 EBM therapeutische Katheterinterventionen
- 34298 EBM Messung der myokardialen fraktionellen Flussreserve (FFR)
Wer kann die Leistung beantragen?
- niedergelassene und ermächtigte Internisten mit der Schwerpunktbezeichnung Kardiologie
Fachliche Anforderungen
- Berechtigung zum Führen der Schwerpunktbezeichnung Kardiologie
und
- 3-jährige kontinuierliche ganztägige Tätigkeit in der invasiven Kardiologie unter Anleitung eines Arztes oder einer Ärztin, der/die nach der Weiterbildungsordnung in vollem Umfang für die Weiterbildung im Schwerpunkt Kardiologie befugt ist
und
- Selbstständige Indikationsstellung, Durchführung und Befundung vor der Antragstellung von 1000 diagnostischen Katheterisierungen (Einsetzen eines Katheters) des linken Herzens, der Koronararterien (Herzkranzschlagadern) und der herznahen großen Gefäße unter Anleitung innerhalb der letzten vier Jahre und 300 therapeutischen Katheterinterventionen an Koronararterien unter Anleitung innerhalb der letzten drei Jahre
und
- Abrechnungsgenehmigung für Leistungen in der Radiologie
und
- Nachweis der erforderlichen Strahlenschutz-Fachkunde gemäß der Röntgenvereinbarung
Organisatorische und apparative Voraussetzungen
- Der Arzt oder die Ärztin muss nachweisen, dass er oder sie über mindestens eine medizinische Fachkraft mit spezifischen Kenntnissen und Erfahrungen in der Intensivtherapie, die während des Eingriffs im jeweiligen Herzkatheterlabor anwesend sein muss, verfügt.
- Ein weiterer approbierter Arzt oder approbierte Ärztin muss zur unmittelbaren Hilfestellung zur Verfügung stehen.
- Der Arzt oder die Ärztin muss den Nachweis, dass der Patient oder die Patientin innerhalb von höchstens 30 Minuten in eine kardiochirurgische Abteilung einer stationären Einrichtung transportiert werden kann und dass bindende Absprachen (die schriftlich zu dokumentieren sind) mit dieser stationären Einrichtung zur Übernahme von Patientinnen und Patienten bestehen sowie über entsprechende Räumlichkeiten für die Nachbetreuung der Patientinnen und Patienten erbringen:
- Intubationsbesteck und Frischluftbeatmungsgerät (Beatmungsbeutel)
- Absaugvorrichtung
- Sauerstoffversorgung
- Defibrillator mit Einkanal-EKG-Schreiber und Oszilloskop
- Möglichkeit zur Ableitung eines 12-Kanal-Elektrokardiogramms
- EKG-Monitor und Rufanlage
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
Verpflichtungserklärung
Gerätenachweis
Bestätigung Appartegemeinschaft
Erklärung über ausgelagerte Praxisräume