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Qualitätssicherung
Kernspintomographie (MRA)
Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:
- 34470 - 34492 EBM
Wer kann die Leistung beantragen?
- Fachärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte gemäß § 3 der Vereinbarung
Bitte beachten Sie: Ungeachtet dessen ist grundsätzlich die Bindung der Ärztin oder des Arztes an die Grenzen des Fachgebietes, für das sie oder er zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zugelassen ist, zu beachten. Dies gilt unabhängig davon, dass dieses Erfordernis nicht ausdrücklich in der o.g. Qualitätssicherungsvereinbarung normiert ist.
Fachliche Anforderungen
- Fachliche Anforderungen gemäß § 3 der Vereinbarung
und
- Selbständige Indikationsstellung, Durchführung, Befundung und Dokumentation von 150 MR-Angiographien (davon insgesamt 75 MR-Angiographien der Hirn- und Halsgefäße) unter Anleitung eines zur Weiterbildung befugten Arztes innerhalb der letzten fünf Jahre vor Antragstellung auf die Genehmigung. Ausnahmsweise können Angiographien auch ohne Anleitung anerkannt werden, die im Rahmen einer Facharzttätigkeit im Krankenhaus oder bei bereits erteilter Genehmigung erbracht wurden. Die nachzuweisenden MR-Angiographien müssen mit der Time-of-Flight (TOF)-, und/oder der Phasenkontrast- (PC-) und zu mindestens 20 Prozent mit der kontrastmittelverstärkten (CE-) Technik erstellt worden sein.
und
- Nachweis einer mindestens 24-monatigen ganztägigen Tätigkeit in der kernspintomographischen Diagnostik unter Anleitung eines zur Weiterbildung befugten Arztes (auf diese Tätigkeit kann eine bis zu 12-monatige ganztägige Tätigkeit in der computertomographischen Diagnostik unter Anleitung eines zur Weiterbildung befugten Arztes angerechnet werden.)
Räumliche und apparative Voraussetzungen
Apparative Voraussetzungen gemäß Anlage 1
Vorhandensein der folgenden Notfallausrüstung:
- Frischluftbeatmungsgerät
- Absaugvorrichtung
- Sauerstoffversorgung
- Rufanlage
Apparative Anforderungen
- Gerätenachweis
- ggf. Apparategemeinschaft
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung Kernspintomographie (MR-Angiographie)
Gerätenachweis
Bestätigung Apparategemeinschaft
Erklärung über ausgelagerte Praxisräume
Einverständniserklärung Ärztekammerinformationen