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Magnetresonanztomographie der Mamma (MRM)
Genehmigungspflichtig ist folgende Leistung:
- 34431 EBM MRT-Untersuchung(en) der weiblichen Brustdrüse gemäß der Kernspintomographie-Vereinbarung nach § 135 Abs. 2 SGB V
Wer kann die Leistung beantragen?
- Fachärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte gemäß § 4 der Vereinbarung
Bitte beachten Sie: Ungeachtet dessen ist grundsätzlich die Bindung der Ärztin oder des Arztes an die Grenzen des Fachgebietes, für das sie oder er zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zugelassen ist, zu beachten. Dies gilt unabhängig davon, dass dieses Erfordernis nicht ausdrücklich in der o.g. Qualitätssicherungsvereinbarung normiert ist.
Fachliche Anforderungen gemäß § 4a der o.g. Vereinbarung
- Nachweis über die Erfüllung der in § 4 festgelegten Voraussetzungen für die allgemeine Kernspintomographie im Gebiet „Diagnostische Radiologie“ bzw. „Radiologie“ sowie „Radiologische Diagnostik“ durch Zeugnisse und Bescheinigungen gem. § 8 Abs. 1 der Kernspintomographie-Vereinbarung
und
- Nachweis über die Erfüllung der fachlichen und apparativen Voraussetzungen zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Röntgenmammographie und Mamma-Sonographie gemäß den Vereinbarungen zur Strahlendiagnostik und -therapie sowie zur Ultraschall-Vereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V
und
- Nachweis über die selbständige Durchführung und Befundung* kernspintomographischer Untersuchungen der Mamma bei mindestens 200 Patienten mit mindestens 50% histologisch gesicherten Befunden
und
- erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium bei der KV Berlin
*Die Untersuchungen haben unter der Anleitung eines Arztes nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 stattzufinden. Gemäß § 10 – Übergangsregelung werden Kernspintomographien der Mamma, welche von Vertragsärzten vor dem Inkrafttreten der Vereinbarung selbständig erbracht wurden und dem Inhalt der Leistungen nach der EBM-Nr. 34431 entsprechen, bei geeignetem Nachweis auf die geforderte Anzahl von Kernspintomographien unter Anleitung angerechnet.
Räumliche und apparative Voraussetzungen
- Anforderungen an die apparative Ausstattung in der Kernspintomographie gemäß Anlage 1
- Gerätenachweis
- ggf. Apparategemeinschaft
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung Kernspintomographie (MRM)
Gerätenachweis
Bestätigung Apparategemeinschaft
Erklärung über ausgelagerte Praxisräume
Einverständniserklärung Ärztekammerinformationen