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Kernspintomographie (MRT)

Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:

  • 34410-34460 EBM

  • Fachärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte gemäß § 4 der Vereinbarung

Bitte beachten Sie: Ungeachtet dessen ist grundsätzlich die Bindung der Ärztin oder des Arztes an die Grenzen des Fachgebietes, für das sie oder er zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zugelassen ist, zu beachten. Dies gilt unabhängig davon, dass dieses Erfordernis nicht ausdrücklich in der o.g. Qualitätssicherungsvereinbarung normiert ist.

  • Fachliche Anforderungen gemäß § 4 der Kernspintomographie-Vereinbarung
  • Anforderungen an die apparative Ausstattung in der Kernspintomographie gemäß Anlage 1
  • Gerätenachweis
  • ggf. Apparategemeinschaft

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung Kernspintomographie (MRT)
Gerätenachweis
Bestätigung Apparategemeinschaft 
Erklärung über ausgelagerte Praxisräume
Einverständniserklärung Ärztekammerinformationen