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Qualitätssicherung
Rechtsgrundlage
Genehmigungspflichtige Leistung auf Grundlage des EBM in der derzeit geltenden Fassung
Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme / oKFE-RL
Kontakt
030 / 31 003-594
QS-team-1@kvberlin.de
Krebsfrüherkennung bei Frauen
Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:
- 01735 EBM Beratung zu Früherkennungsuntersuchungen für nach dem 1. April 1987 geborene Frauen
- 01760 EBM Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen bei der Frau
- 01761 EBM Untersuchung zur Früherkennung des Zervixkarzinoms
- 01764 EBM Abklärungsdiagnostik
Wer kann die Leistungen beantragen?
- Hausärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte
Fachliche Anforderungen
- Hausärztlich tätige Ärztin oder tätiger Arzt
und
- Nachweis einer mindestens einjährigen Weiterbildung auf dem Gebiet der Frauenheilkunde und Geburtshilfe
oder
- Nachweis über die Abrechnung dieser Leistung bereits vor dem 31.12.2002
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge/Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Für die Beantragung dieser Leistung ist ein formloser Antrag ausreichend.
Fachärztinnen und Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe sind ohne gesonderten Antrag zur Durchführung und Abrechnung der o. g. Leistungen berechtigt.