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Qualitätssicherung
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Künstliche Befruchtung
Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:
- GOP 08521 EBM Beratung des Ehepaares
- GOP 08530 EBM Intrazervikale, intrauterine oder intratubare homologe Insemination im Spontanzyklus
- GOP 08531 EBM Intrazervikale, intrauterine oder intratubare homologe Insemination nach hormoneller Stimulation mit Gonadotropinen
- GOP 08536 EBM Hormonelle Vorbereitung des Endometriums zur Durchführung einer extrakorporalen Befruchtung mittels intrazytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI)
- GOP 08550 EBM Extrakorporale Befruchtung mit natürlicher Eizell-Spermien-Interaktion (In-vitro-Fertilisation (IVF)), einschl. Kultivierung bis längstens zum Embryo-Transfer (ET)
- GOP 08555 EBM Extrakorporale Befruchtung mittels intrazytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI), einschl. Kultivierung längstens bis zum Embryo-Transfer (ET)
- GOP 08558 EBM Embryo-Transfer (ET), ggf. als Zygotentransfer und/oder als intratubarer Embryo-Transfer (EIFT) oder intratubarer Gameten-Transfer (GIFT)
Wer kann die Leistung beantragen?
- Fachärztinnen und Fachärzte für Gynäkologie
- Fachärztinnen und Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Fachliche Anforderungen
Beratung des Ehepaares
- Fachärztin oder Facharzt einer der o.g. Fachrichtungen
und
- Nachweis über die Teilnahme an der psychosomatischen Grundversorgung
oder
- Nachweis über spezielle Kenntnisse auf dem Gebiet der Reproduktionsmedizin
und
- Nachweis über die Teilnahme an der psychosomatischen Grundversorgung
Insemination ohne Stimulation
- Fachärztin oder Facharzt einer der o.g. Fachrichtungen
Insemination nach hormoneller Stimulation
- Nachweis über die Genehmigung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Berlin gemäß § 121a SGB V
In-Vitro-Fertilisation (einschl. Insemination nach hormoneller Stimulation)
- Nachweis über die Genehmigung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Berlin gemäß § 121a SGB V
und
- Nachweis über die Genehmigung der KV Berlin zur Teilnahme am ambulanten Operieren gemäß § 15 des Vertrages nach § 115b Abs. 1 SGB V
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung