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Langzeit-EKG

Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:

  • Aufzeichnung eines Langzeit-EKG von mindestens 18 Stunden Dauer (03322 EBM, 04322 EBM, 13252 EBM, 27322 EBM)
  • Computergestützte Auswertung eines kontinuierlich aufgezeichneten Langzeit-EKG von mindestens 18 Stunden Dauer
    (03241 EBM, 04241 EBM, 13253 EBM, 27323 EBM)

Wer kann die Leistung beantragen?
Fachliche Anforderungen
Apparative Voraussetzungen

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
Gerätenachweis
Bestätigung Apparategemeinschaft 
Erklärung über ausgelagerte Praxisräume