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Qualitätssicherung
Langzeit-EKG
Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:
- Aufzeichnung eines Langzeit-EKG von mindestens 18 Stunden Dauer (03322 EBM, 04322 EBM, 13252 EBM, 27322 EBM)
- Computergestützte Auswertung eines kontinuierlich aufgezeichneten Langzeit-EKG von mindestens 18 Stunden Dauer
(03241 EBM, 04241 EBM, 13253 EBM, 27323 EBM)
Wer kann die Leistung beantragen?
- Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin mit der Schwerpunktbezeichnung „Kardiologie"
- Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit der Schwerpunktbezeichnung „Kinder-Kardiologie"
- Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin ohne Schwerpunkt
- Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin
- Praktischer Arzt
- Arzt ohne Gebietsbezeichnung
- Fachärztinnen und Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin
Fachliche Anforderungen
- Berechtigung zum Führen der Gebietsbezeichnung
„Arzt für Innere Medizin"
oder
- Nachweis über die selbständige Durchführung von mindestens 100 kontinuierlich aufgezeichneten Langzeit-EKGs, einschließlich Auswertung und Beurteilung
Apparative Voraussetzungen
- Nachweis über die vom Hersteller oder Lieferanten ausgefüllte Gewährleistungsgarantie
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
Gerätenachweis
Bestätigung Apparategemeinschaft
Erklärung über ausgelagerte Praxisräume