Für Praxen > Alles für den Praxisalltag
Qualitätssicherung
Kontakt
030 / 31 003-684
QS-team-3@kvberlin.de
Laserbehandlung bei benignem Prostatasyndrom (bPS)
Genehmigungspflichtig sind Laser-Behandlungen als:
- Holmium-Laser Enukleation der Prostata (HoLEP)
- Holmium-Laser Resektion der Prostata (HoLRP)
- Thulium- Laserresektion (TmLRP)
- Thulium-Laserenukleation der Prostata (TmLEP)
- Photoselektive Vaporisation der Prostata (PVP)
- 36289 EBM
- 36290 EBM
Wer kann die Leistung beantragen?
- Fachärztinnen und Fachärzte für Urologie mit Anerkennung als Belegarzt
Fachliche Anforderungen
Facharzt der o.g. Fachrichtung und Nachweis einer Mindestanzahl durchgeführter Laserbehandlungen:
- mindestens 40 Laserbehandlungen bei bPS im beantragten Verfahren unter Anleitung
oder
- bei Beantragung von mehreren Verfahren:
- mindestens 50 Laserbehandlungen, davon mindestens 10 in jedem beantragten Verfahren
oder
- wenn der Antragsteller bereits über eine Genehmigung für eines der Laserverfahren nach der QSV verfügt und die Genehmigung für ein weiteres Laserverfahren nach der QSV beantragt:
- mindestens 10 Laserbehandlungen bei bPS im beantragten Verfahren unter Anleitung
Apparative, räumliche und organisatorische Voraussetzungen
- §§ 4 und 5 der Vereinbarung
Weitere Anforderungen
- Verpflichtung zur ärztlichen Dokumentation
- Dokumentation gemäß § 6 der Vereinbarung
- Verpflichtung zur Dokumentation der Jahresstatistik und elektronischen Erfassung gemäß § 7 der Vereinbarung
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung