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kurative Mammographie

Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:

  • 34260 EBM Röntgenuntersuchung natürlicher oder krankhaft entstandener Gangsysteme, Höhlen oder Fisteln
  • 34270 EBM Mammographie
  • 34271 EBM Zuschlag zur GOP 34270 für die präoperative Markierung unter radiologischer Kontrolle bei nicht tastbarem Befund und/oder Mammastanzbiopsie unter radiologischer Kontrolle bei nicht tastbarem Befund
  • 34272 EBM Mammateilaufnahme(n)
  • 34273 EBM Röntgenuntersuchung eines Mammapräparates

  • Fachärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte gemäß § 3 der Vereinbarung 

Bitte beachten Sie: Ungeachtet dessen ist grundsätzlich die Bindung der Ärztin/des Arztes an die Grenzen des Fachgebietes, für das sie/er zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zugelassen ist, zu beachten. Dies gilt unabhängig davon, dass dieses Erfordernis nicht ausdrücklich in der o.g. Qualitätssicherungsvereinbarung normiert ist.

  • Fachliche Anforderungen gemäß § 3 der Vereinbarung

und

  • Nachweis über die Palpation und Inspektion der Mammae unter Anleitung bei mindestens 500 Patientinnen

und

  • Nachweis über die selbständige Befundung der Mammographien unter Anleitung in mindestens 500 Fällen

und

  • Nachweis über die persönliche Einstellung des Strahlengangs bei mindestens 100 Patientinnen

und

  • erfolgreiche Teilnahme an der Beurteilung von Mammographieaufnahmen einer Fallsammlung nach Abschnitt C (erfolgt in der KV Berlin)
    Die Voraussetzung gilt als erfüllt, sofern der Arzt erfolgreich an der Beurteilung einer Fallsammlung von Screening-Mammographieaufnahmen gemäß Anhang 5 der Anlage 9.2 BMV-Ä teilgenommen hat.

und

  • Nachweis der erforderlichen Strahlenschutz-Fachkunde gemäß § 30 StrlSchV (bis 31.12.2018) bzw. § 47 StrlSchV (ab 01.01.2019) für das Gesamtgebiet der Anwendung offener radioaktiver Stoffe (Diagnostik und Therapie) und Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Kurs zur Aktualisierung der Strahlenschutzfachkunde §48 StrlSchV (falls der Fachkundenachweis länger als 5 Jahre zurückliegt)

Hinweis: Untersuchungen, Befundungen und Einstellungen des Strahlengangs, die während der Facharztweiterbildung erbracht wurden, werden anerkannt (Nachweis ist beizufügen).

  • LaGetSi – Genehmigung zur Mammographie nach § 19 StrlSchG

oder

  • LaGetSi – Anzeigebestätigung nach § 19 StrlSchG

oder

  • alle zum Anzeigeverfahren nötigen Unterlagen (aktuelle SSFK, Anzeige der Inbetriebnahme einer Röntgeneinrichtung) und Erklärung des antragstellenden Arztes über nicht erfolgter Untersagung des Betriebs durch die Behörde nach § 19 Abs. 2 StrlSchG

und

  • Nachweis über ein Sachverständigenprotokoll (Betriebserlaubnis, nicht älter als 5 Jahre) des TÜVs bzw. Landesamtes für Mess- und Eichwesen über die radiologische Einrichtung gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 5 der Vereinbarung
  • Erfüllung der ergänzenden Anforderungen nach Anlage 1 (Apparative Anforderungen an Mammographieeinrichtungen mit digitalem Bildempfänger, hierfür Gerätenachweis oder Abnahmeprotokoll/Prüfbericht für das Bildwiedergabegerät zur Durchführung von Leistungen in der digitalen Mammographie)

Bitte beachten Sie: Ab 2022 Neuzulassung nur noch für digitale Geräte
Ab dem Jahr 2022 werden nur noch digitale Mammographiegeräte neu zugelassen. Das Bildformat muss zukünftig eine Fläche von mindestens 24 mal 26 Quadratzentimetern aufweisen. Für den Datentransfer wird das DICOM-Format vorgeschrieben. Geräte, die bis zum 31. Dezember 2021 genehmigt wurden, können auch danach weiter verwendet werden.

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
Gerätenachweis Monitor
Bestätigung Apparategemeinschaft 
Erklärung über ausgelagerte Praxisräume
Einverständniserklärung Ärztekammerinformationen
Einverständniserklärung Informationen LaGetSi