Für Praxen > Alles für den Praxisalltag
Qualitätssicherung
Rechtsgrundlagen
Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen
Weitere Informationen
eDoku
Ausfüllanleitung Jahresstatistik
FAQ - Dokumentationsportal „eDoku" allgemein
FAQ - eDoku in der Molekulargenetik
Praxisinformationen 4/2016: Kurzanleitung für die eDokumentation in der Molekulargenetik
Praxisinformation 12/2013: Erste Auswertung steht in Kürze bereit – Jahresstatistik 2013 kann ab Januar eingereicht werden
Praxisinformation 03/2013: Hinweise zur elektronischen Erstellung und Übermittlung der Jahresstatistik
Praxisinformation 01/2013: Online-Portal für eDokumentation Molekulargenetik ab 1. Januar 2013
Praxisinformation 11/2012: Neues Portal zur eDokumentation in der Qualitätssicherung zur Molekulargenetik ab 1. Januar 2013
Praxisinformation 04/2012: Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei molekulargen. Untersuchungen ab 1. April 2012
Praxisinformation 02/2012: Neue Qualitätsvorgaben für molekulargen. Untersuchungen auf seltene Erbkrankheiten ab April
Kontakt
030 / 31 003-429
QS-team-2@kvberlin.de
Molekulargenetik
Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:
- Leistungen nach den Gebührenordnungspositionen des Unterabschnitts 11.4.2 EBM
Wer kann die Leistungen beantragen?
- Fachärztinnen und Fachärzte für Humangenetik
- Fachärztinnen und Fachärzte für Laboratoriumsmedizin
- Fachärztinnen und Fachärzte mit der Zusatzbezeichnung „Medizinische Genetik"
- ermächtigte „Fachwissenschaftler der Medizin"
Fachliche Anforderungen
- Facharzt für Humangenetik
oder
- Facharzt für Laboratoriumsmedizin
oder
- Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik
oder
- ermächtigte Fachwissenschaftler der Medizin
Weitere Anforderungen
- Erfüllung der organisatorischen Voraussetzungen (§ 4)
- Erfüllung der Vorgaben der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen für die interne und externe Qualitätssicherung (§ 5) einschließlich Nachweis
- Erfüllung der Anforderungen an die Indikationsstellung (§ 6)
- Erfüllung der Anforderungen an die Ärztliche Dokumentation (§ 7)
- Erstellung der betriebsbezogenen Jahresstatistik und Datenübertragung jeweils bis zum 31. März des Folgejahres (§ 8)
- Einverständnis zur Praxisbegehung (§ 9 Abs. 5)
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung Molekulargenetik
Dem Antrag beizufügende Unterlagen
- Muster der Auftragshinweise, die der verantwortlichen ärztlichen Person zur Verfügung gestellt werden
- Aufstellung der verwendeten Untersuchungsverfahren