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Molekulargenetik

Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:

  • Leistungen nach den Gebührenordnungspositionen des Unterabschnitts 11.4.2 EBM

  • Fachärztinnen und Fachärzte für Humangenetik
  • Fachärztinnen und Fachärzte für Laboratoriumsmedizin
  • Fachärztinnen und Fachärzte mit der Zusatzbezeichnung „Medizinische Genetik"
  • ermächtigte „Fachwissenschaftler der Medizin"
  • Facharzt für Humangenetik

oder

  • Facharzt für Laboratoriumsmedizin

oder

  • Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik

oder

  • ermächtigte Fachwissenschaftler der Medizin
  • Erfüllung der organisatorischen Voraussetzungen (§ 4)
  • Erfüllung der Vorgaben der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen für die interne und externe Qualitätssicherung (§ 5) einschließlich Nachweis
  • Erfüllung der Anforderungen an die Indikationsstellung (§ 6)
  • Erfüllung der Anforderungen an die Ärztliche Dokumentation (§ 7)
  • Erstellung der betriebsbezogenen Jahresstatistik und Datenübertragung jeweils bis zum 31. März des Folgejahres (§ 8)
  • Einverständnis zur Praxisbegehung (§ 9 Abs. 5)

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung Molekulargenetik

Dem Antrag beizufügende Unterlagen
- Muster der Auftragshinweise, die der verantwortlichen ärztlichen Person zur Verfügung gestellt werden
- Aufstellung der verwendeten Untersuchungsverfahren