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MRSA

Diese Leistungen sind nur bei Risikopatient:innen für eine/mit einer MRSA-Kolonisation/MRSA-Infektion sowie bei deren Kontaktperson(en) bis zum dritten negativen Kontrollabstrich (11-13 Monate) nach Abschluss der Eradikationstherapie berechnungsfähig.

Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:

  • GOP 30940 EBM Erhebung des MRSA-Status eines Risikopatienten bis sechs Monate nach Entlassung aus einer stationären Behandlung
  • GOP 30942 EBM Behandlung und Betreuung eines Risikopatienten, der Träger von MRSA ist oder einer positiv nachgewiesenen MRSA-Kontaktperson
  • GOP 30944 EBM Aufklärung und Beratung eines Risikopatienten, der Träger von MRSA ist oder einer positiv nachgewiesenen MRSA-Kontaktperson im Zusammenhang mit der Durchführung der Leistung nach GOP 30942 EBM
  • GOP 30946 EBM Abklärungs-Diagnostik einer Kontaktperson nach erfolgloser Sanierung eines MRSA-Trägers
  • GOP 30948 EBM Teilnahme an einer MRSA-Fall- und/oder regionalen Netzwerkkonferenz
  • GOP 30950 EBM Bestätigung einer MRSA-Besiedelung durch Abstrich(e)
  • GOP 30952 EBM Ausschluss einer MRSA-Besiedelung durch Abstrich(e)
  • GOP 30954 EBM Gezielter MRSA-Nachweis auf chromogenem Selektivnährboden
  • GOP 30956 EBM Nachweis der Koagulase und/oder des Clumpingfaktors zur Erregeridentifikation nur bei positivem Nachweis gemäß GOP 30954 EBM

GOP-Ablaufdiagramm für Risikopatient:innen 

Wer kann die Leistung beantragen?
Fachliche Anforderungen
Weitere Anforderungen

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung