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Qualitätssicherung
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Berliner MRSA-Netzwerke
Leistungen für MRSA-Patienten - Hinweise zur Diagnostik, Behandlung und Qualitätssicherung
Leistungen für MRSA-Patienten: Ab Juli 2016 gilt die neue QS-Vereinbarung
Hygiene: MRSA - Methicillin-resistente Staphylococcus aureus
Kontakt
030 / 31 003-389
QS-team-4@kvberlin.de
MRSA
Diese Leistungen sind nur bei Risikopatient:innen für eine/mit einer MRSA-Kolonisation/MRSA-Infektion sowie bei deren Kontaktperson(en) bis zum dritten negativen Kontrollabstrich (11-13 Monate) nach Abschluss der Eradikationstherapie berechnungsfähig.
Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:
- GOP 30940 EBM Erhebung des MRSA-Status eines Risikopatienten bis sechs Monate nach Entlassung aus einer stationären Behandlung
- GOP 30942 EBM Behandlung und Betreuung eines Risikopatienten, der Träger von MRSA ist oder einer positiv nachgewiesenen MRSA-Kontaktperson
- GOP 30944 EBM Aufklärung und Beratung eines Risikopatienten, der Träger von MRSA ist oder einer positiv nachgewiesenen MRSA-Kontaktperson im Zusammenhang mit der Durchführung der Leistung nach GOP 30942 EBM
- GOP 30946 EBM Abklärungs-Diagnostik einer Kontaktperson nach erfolgloser Sanierung eines MRSA-Trägers
- GOP 30948 EBM Teilnahme an einer MRSA-Fall- und/oder regionalen Netzwerkkonferenz
- GOP 30950 EBM Bestätigung einer MRSA-Besiedelung durch Abstrich(e)
- GOP 30952 EBM Ausschluss einer MRSA-Besiedelung durch Abstrich(e)
- GOP 30954 EBM Gezielter MRSA-Nachweis auf chromogenem Selektivnährboden
- GOP 30956 EBM Nachweis der Koagulase und/oder des Clumpingfaktors zur Erregeridentifikation nur bei positivem Nachweis gemäß GOP 30954 EBM
Wer kann die Leistung beantragen?
- Vertragsärztinnen und Vertragsärzte aller Fachrichtungen (Ausnahme: psychotherapeutisch tätige Vertragsärztinnen und -ärzte)
Fachliche Anforderungen
- Vertragsärztin/Vertragsarzt
und
- Berechtigung zum Führen der Zusatzweiterbildung „Infektiologie“
oder
- Nachweis über die erfolgreiche Durchführung des MRSA-Online-Trainings der KBV.
(Im Onlineportal der KV Berlin steht, nach Anmeldung mit den LANR-Zugangsdaten, die MRSA-Online-Fortbildung unter Anwendungen der KBV > KBV-Fortbildungsportal zur Verfügung.)
oder
- Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Fortbildungsseminar „Ambulante MRSA-Versorgung“
Die Leistungen gemäß den GOP 30954 und 30956 können nur von Vertragsärzt:innen mit einer Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zur Abrechnung von Leistungen des Unterabschnitts 32.3.10 EBM berechnet werden.
Weitere Anforderungen
- Diagnostik und ggf. ambulante Eradikationstherapie von MRSA-besiedelten sowie MRSA-infizierten Risikopatient:innen soll entsprechend der Inhalte der Fortbildungsseminare/des Online-Trainings und der Vorgaben des Robert Koch-Instituts erfolgen. Unterstützend sind die Kenntnisse des EUREGIO MRSA-net einzubeziehen.
- Organisation in einem sektorenübergreifenden MRSA-Netzwerk, unter Einbeziehung des öffentlichen Gesundheitsdienstes
- Ärzt:innen, die aus dem Abschnitt 32.12 nur die Leistungen gemäß den GOP 30954 und 30956 berechnen, haben neben der MRSA-Zertifizierung als Voraussetzung für die Abrechnung der GOP 30948 zusätzlich entsprechende Informationen gemäß § 4 Abs. 5 Anhang für die Netzwerkkonferenz zu erheben und im Rahmen der Konferenz zu präsentieren.
Hinweis:
Die Teilnahme an einer MRSA-Fallkonferenz und/oder regionalen Netzwerkkonferenz ist nur berechnungsfähig, wenn diese vorab durch die KV Berlin gemäß den Vorgaben in § 4 Abs. 3 und 4 genehmigt worden ist.
Wer gilt als MRSA-Risikopatient:in?
Ein:e MRSA-Risikopatient:in muss in den letzten sechs Monaten stationär (mindestens vier zusammenhängende Tage Verweildauer) behandelt worden sein und zusätzlich eines der folgenden Risikokriterien erfüllen:
- positiver MRSA-Nachweis in der Anamnese (unabhängig vom Zeitpunkt der Infektion)
und/oder - chronische Pflegebedürftigkeit (Vorliegen eines Pflegegrades) und Vorliegen eines der folgenden Risikofaktoren:
- Antibiotikatherapie in den zurückliegenden 6 Monaten
- liegende Katheter (Harnblasenkatheter, PEG-Sonde, Trachealkanüle)
und/oderHautulkus, Gangrän, chronischer Wunde und/oder tiefe Weichteilinfektion
- Hautulkus, Gangrän, chronischer Wunde und/oder tiefe Weichteilinfektion
und/oder - Dialysepflichtigkeit
Durchführung einer weiteren Eradikationstherapie (Nr. 6 der Präambel) Abschnitt 30.12 EBM
Sofern ein Patient oder eine Patientin im Laufe der weiteren Sanierungsbehandlung einen positiven Kontrollabstrich aufweist, kann nach Prüfung der medizinischen Erfordernis eine zweite Eradikationstherapie vorgenommen werden, auch wenn die Patientin oder der Patient die Voraussetzungen aus Nr. 3 Satz 2 der Präambel des Abschnitts 30.12 nicht mehr erfüllt.
Sofern eine weitere Eradikationstherapie erforderlich ist, kann diese nur nach Vorstellung des Falles in einer Fall-/ Netzwerkkonferenz erfolgen, auch wenn die Patientin oder der Patient die Voraussetzungen aus Nr. 3 Satz 2 der Präambel des Abschnitts 30.12 nicht mehr erfüllt. Soweit keine Fall-/Netzwerkkonferenz erreichbar ist, hat sich die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt bei ihrem/seinem zuständigen Gesundheitsamt/MRSA-Netzwerk entsprechend zu informieren.
Einbindung in das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement (QM)
Hier ist ein im Zusammenhang mit der neuen Vergütungsvereinbarung entwickelter MRSA-Musterprozess zu finden, der als Hilfestellung für die Einbindung in das einrichtungsinterne QM verwenden werden kann. Bei dem Prozess handelt es sich um ein Muster, das ggf. an die individuellen Praxisgegebenheiten angepasst werden muss.
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung