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Qualitätssicherung
Rechtsgrundlagen
Genehmigungspflichtige Leistung auf Grundlage des EBM in der derzeit geltenden Fassung
Kontakt
030 / 31 003-384
QS-team-2@kvberlin.de
Neurophysiologische Übungsbehandlungen
Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen des Kapitels 30.3.1 EBM:
- 30300 EBM Sensomotorische Übungsbehandlung (Einzelbehandlung)
- 30301 EBM Sensomotorische Übungsbehandlung (Gruppenbehandlung)
Wer kann die Leistung beantragen?
Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, die eine entsprechende Zusatzqualifikation* oder eine besondere Zusatzqualifikation* entsprechender nichtärztlicher Mitarbeitender (Krankengymnasten, Heilpädagogen, Ergotherapeuten oder Physiotherapeuten mit Qualifikation entsprechend der der Vertragsärzte) nachweisen können
*siehe "Weitere Anforderungen"
Fachliche Anforderungen
Folgende Facharztgruppen erhalten eine automatische Berechtigung, wenn die Facharztbezeichnung im Arztregister nachgewiesen ist:
- Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
- Fachärzte für Phoniatrie und Pädaudiologie
- Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin
- Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie
- Fachärzte für Neurologie
- Fachärzte für Neurochirurgie
- Fachärzte für Nervenheilkunde
- Fachärzte für Orthopädie
Für Ärztinnen und Ärzte, die in einem der vorgenannten Facharztgebiete an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, ist somit keine Antragstellung erforderlich.
Weitere Anforderungen
Nachweis eines erfolgreich abgeschlossenen speziellen Weiterbildungskurses betreffend sensomotorischer Übungsbehandlungen (Bobath, Vojta, PNF o. Ä. nach den „Gemeinsamen Rahmenempfehlungen gemäß § 125 Abs. 1 SGB V über die einheitliche Versorgung mit Heilmitteln“ in der derzeit geltenden Fassung)
Die Weiterbildung für die Behandlung von Kindern soll mindestens 300 Unterrichtseinheiten, die für die Behandlung von Erwachsenen mindestens 120 Unterrichtseinheiten umfassen.
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung