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Qualitätssicherung
Nichtärztliche Praxisassistenz: Delegationsfähige Leistungen - Kapitel 38 EBM
Abschnitt 38.2 EBM (nicht genehmigungspflichtig)
- 38100 EBM Aufsuchen eines Patienten durch einen nichtärztlichen Mitarbeiter
- 38105 EBM Aufsuchen eines weiteren Patienten durch einen nichtärztlichen Mitarbeiter
Abschnitt 38.3 EBM (genehmigungspflichtig)
- 38200 EBM Zuschlag zur GOP 38100 für den Besuch und die Betreuung durch einen qualifizierten nichtärztlichen Praxisassistenten in Alten- oder Pflegeheimen oder anderen beschützenden Einrichtungen
- 38202 EBM Zuschlag zur GOP 38100 für den Besuch und die Betreuung durch einen qualifizierten nichtärztlichen Praxisassistenten in der Häuslichkeit des Patienten
- 38205 EBM Zuschlag zur GOP 38105 für den Besuch und die Betreuung eines weiteren Patienten durch einen qualifizierten nichtärztlichen Praxisassistenten in Alten- oder Pflegeheimen oder anderen beschützenden Einrichtungen
- 38207 EBM Zuschlag zur GOP 38105 für den Besuch und die Betreuung eines weiteren Patienten durch einen qualifizierten nichtärztlichen Praxisassistenten in der Häuslichkeit
Wer kann die Leistung abrechnen?
Abschnitt 38.2 EBM:
- haus- und fachärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte
Abschnitt 38.3 EBM:
- Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin, Innere und Allgemeinmedizin, Praktische Ärzte, Ärzte ohne Gebietsbezeichnung (ausschließlich die GOP 38200 und 38205),
- Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin ohne Schwerpunktbezeichnung (hausärztliche Versorgung) (ausschließlich die GOP 38200 und 38205),
- Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin,
- Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie,
- Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie,
- Fachärztinnen und Fachärzte für Augenheilkunde,
- Fachärztinnen und Fachärzte für Chirurgie,
- Fachärztinnen und Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe,
- Fachärztinnen und Fachärzte für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde,
- Fachärztinnen und Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten,
- Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin mit und ohne Schwerpunkt (fachärztliche Versorgung),
- Fachärztinnen und Fachärzte für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie,
- Fachärztinnen und Fachärzte für Neurologie,
- Fachärztinnen und Fachärzte für Nervenheilkunde,
- Fachärztinnen und Fachärzte für Neurologie und Psychiatrie,
- Fachärztinnen und Fachärzte für Orthopädie,
- Fachärztinnen und Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie,
- Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie,
- Fachärztinnen und Fachärzte für Urologie,
- Fachärztinnen und Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin
Fachliche Anforderungen
Ärztlich angeordnete Hilfeleistungen von Praxismitarbeitern (Abschnitt 38.2 EBM)
- Vertragsarzt
und - Nachweis über die Anstellung eines nichtärztlichen Mitarbeiters mit einer abgeschlossenen Ausbildung in einem nichtärztlichen Heilberuf
Ärztlich angeordnete Hilfeleistungen von qualifizierten nichtärztlichen Praxisassistenten (Abschnitt 38.3 EBM)
- Vertragsarzt wie oben
und - Abrechnungsgenehmigung der KV Berlin
und - Erklärung über die Beschäftigung eines nichtärztlichen Praxisassistenten (NäPa) gemäß Anlage 8 zum BMV-Ä mit mindestens 20 Wochenstunden
Fachliche Voraussetzungen für die nichtärztliche Praxisassistenz
- Nachweis über einen qualifizierten Berufsabschluss gemäß der Verordnung über die Berufsausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten/Arzthelfer(in) oder dem Pflegeberufegesetzt / dem Krankenpflegegesetz
und - Nachweis über eine nach dem qualifizierten Berufsabschluss mindestens dreijährige Berufserfahrung
und - Nachweis über mindestens 20 Hausbesuche zur Verrichtung medizinisch notwendiger delegierbarer Leistungen in Alten- oder Pflegeheimen oder in anderen beschützenden Einrichtungen als Begleitung bei einem Arzt gemäß Nr. 2 der Präambel 38.1 EBM
und - eine Zusatzqualifikation gemäß § 7 der Delegationsvereinbarung (Anlage 8 zum BMV-Ä)
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Erbringung ärztlich angeordneter Hilfeleistungen nach dem Kapitel 38 EBM