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Nichtärztliche Praxisassistenz: Delegationsfähige Leistungen - Kapitel 38 EBM

Abschnitt 38.2 EBM (nicht genehmigungspflichtig)

  • 38100 EBM Aufsuchen eines Patienten durch einen nichtärztlichen Mitarbeiter
  • 38105 EBM Aufsuchen eines weiteren Patienten durch einen nichtärztlichen Mitarbeiter

Abschnitt 38.3 EBM (genehmigungspflichtig)

  • 38200 EBM Zuschlag zur GOP 38100 für den Besuch und die Betreuung durch einen qualifizierten nichtärztlichen Praxisassistenten in Alten- oder Pflegeheimen oder anderen beschützenden Einrichtungen
  • 38202 EBM Zuschlag zur GOP 38100 für den Besuch und die Betreuung durch einen qualifizierten nichtärztlichen Praxisassistenten in der Häuslichkeit des Patienten
  • 38205 EBM Zuschlag zur GOP 38105 für den Besuch und die Betreuung eines weiteren Patienten durch einen qualifizierten nichtärztlichen Praxisassistenten in Alten- oder Pflegeheimen oder anderen beschützenden Einrichtungen
  • 38207 EBM Zuschlag zur GOP 38105 für den Besuch und die Betreuung eines weiteren Patienten durch einen qualifizierten nichtärztlichen Praxisassistenten in der Häuslichkeit

 


Wer kann die Leistung abrechnen?
Fachliche Anforderungen

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Erbringung ärztlich angeordneter Hilfeleistungen nach dem Kapitel 38 EBM