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Qualitätssicherung
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Orientierungshilfe für bildgebende Untersuchungen - Empfehlung der Strahlenschutzkommission
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030 / 31 003-562
QS-team-4@kvberlin.de
Osteodensitometrie/Knochendichtemessung
Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:
- 34600 EBM Osteodensitometrische Untersuchung I
- 34601 EBM Osteodensitometrische Untersuchung II
(Untersuchungen nur am Schenkelhals und/oder an der Lendenwirbelsäule möglich)
Wer kann die Leistung beantragen?
- Ärztinnen und Ärzte, die durch ihre Weiterbildung zur Durchführung von Osteodensitometrien berechtigt sind
Bitte beachten Sie: Ungeachtet dessen ist grundsätzlich die Bindung des Arztes an die Grenzen des Fachgebietes, für das er zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zugelassen ist, zu beachten. Dies gilt unabhängig davon, dass dieses Erfordernis nicht ausdrücklich in der o.g. Qualitätssicherungsvereinbarung normiert ist.
Fachliche Anforderungen
Für Ärzt:innen, die nach dem maßgeblichen Weiterbildungsrecht zur Durchführung von Osteodensitometrien berechtigt sind:
- Nachweis über die Fachkunde im Strahlenschutz gemäß Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin gemäß § 30 StrlSchV (bis 31.12.2018) bzw. § 47 StrlSchV (ab 01.01.2019) und Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Kurs zur Aktualisierung der Strahlenschutzfachkunde §48 StrlSchV (falls der Fachkundenachweis länger als 5 Jahre zurückliegt)
und
- Nachweis über die selbständige Durchführung von 50 Untersuchungen unter Anleitung eines nach dieser Vereinbarung in der Knochendichtemessung qualifizierten Arztes mit selbständiger Einstellung des Gerätes und selbständiger Befundung
Für Ärzt:innen, die ihre Weiterbildung gemäß einer Weiterbildungsordnung auf der Grundlage einer früheren (Muster-) Weiterbildungsordnung (vor 2003) absolviert haben:
- Nachweis über eine mindestens 12-monatige ständige Tätigkeit in der radiologischen Skelettdiagnostik, auf die eine bis zu 6-monatige ständige Tätigkeit in der nuklearmedizinischen Skelettdiagnostik angerechnet werden kann
und
- Nachweis über die Aneignung von theoretischen Grundlagen, Techniken und Indikationsstellung
und
- Nachweis über den Erwerb praktischer Erfahrungen in der Knochendichtemessung aufgrund der Durchführung von mindestens 50 Untersuchungen unter Anleitung eines nach dieser Vereinbarung in der Knochendichtemessung qualifizierten Arztes mit selbstständiger Einstellung des Gerätes und selbstständiger Befundung
und
- erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium nach § 17 Abs. 2 der vg. Richtlinie
und
- Nachweis der erforderlichen Strahlenschutz-Fachkunde gemäß §47 und §48 StrlSchV
Apparative Voraussetzungen
- gemäß Nr. 7 der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung mittels einer zentralen DXA (Dual-Energy X-ray Absorptiometrie – DXA – Knochendichtemessgerät)
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
Bestätigung über eine Apparategemeinschaft
Einverständniserklärung Ärztekammerinformationen