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Qualitätssicherung
Rechtsgrundlagen
Photodynamische Therapie am Augenhintergrund (PDT)
Genehmigungspflichtig ist folgende Leistung:
- 06332 EBM Photodynamische Therapie(n) mit Verteporfin einschließlich Sachkosten mit Ausnahme von Verteporfin
Wer kann die Leistung beantragen?
- Fachärztinnen und Fachärzte für Augenheilkunde
Fachliche Anforderungen
- Facharzt der o.g. Fachrichtung
und
- Nachweis über die selbständige Auswertung von mindestens 200 Fluoreszenzangiographien am Augenhintergrund zur Differentialdiagnostik pathologischer Veränderungen bei Vorliegen einer AMD oder/und einer pathologischen (hohen) Myopie zur
Indikationsstellung zu operativen und medikamentösen Eingriffen, insbesondere zu einer photodynamischen Therapie, innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren vor Antragstellung auf die Genehmigung unter Anleitung (bei einem gemäß der Weiterbildungsordnung befugten Arzt)
und
- Nachweis über die selbständige Durchführung von 50 photodynamischen Therapien am Augenhintergrund innerhalb von fünf Jahren vor der Antragstellung unter Anleitung (bei einem gemäß der Weiterbildungsordnung befugten Arzt)
oder
- Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Kurs von mindestens 4 Stunden Dauer, der innerhalb der letzten 12 Monate vor der Antragstellung absolviert wurde und welcher die Vermittlung von Kenntnissen zur Indikationsstellung Indikationen, Kontraindikationen, Demonstration charakteristischer klinischer und angiographischer Fälle und Verläufe) und Durchführung der PDT (Prinzipien, praktische Anleitung, Risiken und Komplikationen, Kriterien zur Wiederholung und zum Abbruch) am Augenhintergrund beinhaltet
(Der Kursleiter muss mindestens 100 phototherapeutische Therapien am Augenhintergrund selbständig durchgeführt und 2.000 Floureszenzangiographien selbständig ausgewertet haben.)
Apparative Voraussetzungen
- Nachweis über die sachgerechte Durchführung der PDT unter Verwendung eines Lasergerätes (Photoaktivator), das geeignet ist, den verabreichten Wirkstoff (Photosensibilisator) ausreichend zu aktivieren
- Nachweis über eine CE-Kennzeichnung der Geräte gemäß Medizinproduktegesetz (MPG)
- Nachweis über die vom Hersteller oder Lieferanten ausgefüllte Gewährleistungsgarantie
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
Dokumentationsbogen
Gerätenachweis
Erklärung über ausgelagerte Praxisräume