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Phototherapeutische Keratektomie (PTK)

Genehmigungspflichtig ist folgende Leistung:

  • 31362 EBM Eingriff der Kategorie Y2: Phototherapeutische Keratektomie

Wer kann die Leistung beantragen?
Fachliche Anforderungen
Apparative Voraussetzungen
Weitere Anforderungen

 

Hinweis: Die Überprüfung der ärztlichen Dokumentation nach § 7 wird bis zum 31. Dezember 2025 ausgesetzt. Nach diesem Zeitpunkt wird aus einer obligaten eine fakultative Stichprobenprüfung.

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
Gerätenachweis
Bestätigung Apparategemeinschaft 
Erklärung über ausgelagerte Praxisräume