Für Praxen > Alles für den Praxisalltag
Qualitätssicherung
Rechtsgrundlagen
Weitere Informationen
Kommissionen zur Qualitätssicherung und ihre Mitglieder im Überblick
Phototherapeutische Keratektomie (PTK)
Genehmigungspflichtig ist folgende Leistung:
- 31362 EBM Eingriff der Kategorie Y2: Phototherapeutische Keratektomie
Wer kann die Leistung beantragen?
- Fachärztinnen und Fachärzte für Augenheilkunde
Fachliche Anforderungen
- Facharzt der o.g. Fachrichtung
und
- Nachweis (durch Vorlage von "log-files") über 10 selbständig durchgeführte phototherapeutische Keratektomien mit dem Excimer-Laser
oder
- Nachweis (durch Vorlage von "log-files") über 10 selbständig durchgeführte Eingriffe mittels eines Excimer-Lasers
und
- Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer mindestens 2-stündigen Fortbildung zum Thema phototherapeutische Keratektomie
Apparative Voraussetzungen
- Nachweis über die sachgerechte Durchführung der PTK unter Verwendung eines dafür geeigneten Excimer-Lasers
- Nachweis über eine CE-Kennzeichnung der Geräte gemäß Medizinproduktegesetz (MPG)
- Nachweis über den vom Hersteller ausgefüllten Gerätenachweis
Weitere Anforderungen
- Abrechnungsgenehmigung zum ambulanten Operieren
Hinweis: Die Überprüfung der ärztlichen Dokumentation nach § 7 wird bis zum 31. Dezember 2025 ausgesetzt. Nach diesem Zeitpunkt wird aus einer obligaten eine fakultative Stichprobenprüfung.
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
Gerätenachweis
Bestätigung Apparategemeinschaft
Erklärung über ausgelagerte Praxisräume