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Physikalisch-medizinische Leistungen

Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen des Kapitels 30.4 EBM:

  • 30400 EBM Massagetherapie
  • 30401 EBM Intermittierende apparative Kompressionstherapie
  • 30402 EBM Unterwasserdruckstrahlmassage
  • 30410 EBM Atemgymnastik (Einzelbehandlung)
  • 30411 EBM Atemgymnastik (Gruppenbehandlung)
  • 30420 EBM Krankengymnastik (Einzelbehandlung)
  • 30421 EBM Krankengymnastik (Gruppenbehandlung)
  • 30430 EBM Selektive Phototherapie mittels indikationsbezogen optimierten UV-Spektrums
  • 30431 EBM Zuschlag zur 30430 EBM bei Durchführung der Phototherapie als Photochemotherapie (z. B. PUVA)

Wer kann die Leistung beantragen?
Fachliche Anforderungen
Organisatorische Voraussetzungen

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung