Für Praxen > Alles für den Praxisalltag
Qualitätssicherung
Rechtsgrundlagen
Genehmigungspflichtige Leistung auf Grundlage des EBM in der derzeit geltenden Fassung
Physikalisch-medizinische Leistungen
Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen des Kapitels 30.4 EBM:
- 30400 EBM Massagetherapie
- 30401 EBM Intermittierende apparative Kompressionstherapie
- 30402 EBM Unterwasserdruckstrahlmassage
- 30410 EBM Atemgymnastik (Einzelbehandlung)
- 30411 EBM Atemgymnastik (Gruppenbehandlung)
- 30420 EBM Krankengymnastik (Einzelbehandlung)
- 30421 EBM Krankengymnastik (Gruppenbehandlung)
- 30430 EBM Selektive Phototherapie mittels indikationsbezogen optimierten UV-Spektrums
- 30431 EBM Zuschlag zur 30430 EBM bei Durchführung der Phototherapie als Photochemotherapie (z. B. PUVA)
Wer kann die Leistung beantragen?
Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, die eine bzw. einen entsprechend*e qualifizierte*n nichtärztliche*n Mitarbeiter*in (staatl. geprüfte*r Masseur*in, Krankengymnast*in, Physiotherapeut*in) angestellt und dessen Qualifikation gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nachgewiesen haben
Fachliche Anforderungen
Folgende Facharztgruppen erhalten eine automatische Berechtigung, wenn die Facharzt- bzw. Zusatzbezeichnung im Arztregister nachgewiesen ist:
- Fachärzt:innen für Haut- und Geschlechtskrankheiten (ausschließlich GOP 30401, 30430 und 30431)
- Fachärzt:innen für Orthopädie
- Fachärzt:innen für Neurologie
- Fachärzt:innen für Nervenheilkunde
- Fachärzt:innen für Chirurgie - ausgenommen sind Fachärzt:innen für Plastische und Ästhetische Chirurgie sowie für Kinder- und Jugendchirurgie
- Fachärzt:innen für Physikalische und Rehabilitative Medizin
- Fachärzt:innen für Kinder- und Jugendmedizin (ausschließlich GOP 30410, 30411 und 30430)
- Fachärzt:innen für Innere Medizin mit Schwerpunkt Angiologie sowie Ärzt:innen mit der Zusatzbezeichnung Phlebologie (ausschließlich GOP 30401)
- Fachärzt:innen für Innere Medizin mit Schwerpunkt Pneumologie und Lungenärzte (ausschließlich GOP 30410 und 30411)
- Ärzt:innen mit der (den) Zusatzbezeichnung(en) Physikalische Therapie und/oder Chirotherapie
Für Ärztinnen und Ärzte, die in einem der vorgenannten Facharztgebiete bzw. mit der entsprechenden Zusatzbezeichnung an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, ist somit keine Antragstellung erforderlich.
Organisatorische Voraussetzungen
Bei einer Unterwasserdruckstrahlmassage gemäß 30402 EBM:
- Wanneninhalt mindestens 400 l
- Leistung der Apparatur mindestens 400 kPa (4 bar)
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung