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Qualitätssicherung
Rechtsgrundlagen
Genehmigungspflichtige Leistung auf Grundlage des EBM in der derzeit geltenden Fassung
Proktologie (EBM)
Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:
- 30600 EBM Zusatzpauschale Prokto-/Rektoskopie
- 30601 EBM Zuschlag für die Polypentfernung(en)
Wer kann die Leistung beantragen?
- Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin
- Fachärztinnen und Fachärzte für Innere und Allgemeinmedizin
- Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin sowie
- Fachärztinnen und Fachärzte für Urologie, die einen durch die zuständige KV genehmigten Versorgungsschwerpunkt nachweisen können
Fachliche Anforderungen
- Fachärztin bzw. Facharzt einer der o. g. Fachrichtungen
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Für die Beantragung dieser Leistung ist ein formloser Antrag ausreichend.
Fachärztinnen und Fachärzte für Chirurgie, Fachärztinnen und Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten und Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Gastroenterologie sind ohne gesonderten Antrag zur Durchführung und Abrechnung der o.g. Leistungen berechtigt.