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Maßnahmen der Psychosomatischen Grundversorgung für Fachärzte und Fachärztinnen

Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:

  • 35100 EBM  Differentialdiagnostische Klärung psychosomatischer Krankheitszustände
  • 35110 EBM  Verbale Intervention bei psychosomatischen Krankheitszuständen
  • 35111 EBM  Übende Interventionen (Autogenes Training, Relaxationsbehandlung nach Jacobson) als Einzelbehandlung
  • 35112 EBM  Übende Interventionen (Autogenes Training, Relaxationsbehandlung nach Jacobson) als Gruppenbehandlung bei Erwachsenen
  • 35113 EBM  Übende Interventionen (Autogenes Training, Relaxationsbehandlung nach Jacobson) als Gruppenbehandlung bei Kindern und Jugendlichen
  • 35120 EBM  Hypnose

  • Haus- und fachärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte*

* Es bedarf keiner Antragstellung für Ärzt:innen, die in der vertragsärztlichen Versorgung im Gebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Nervenheilkunde, Neurologie und Psychiatrie, Psychiatrie, Psychotherapie, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychotherapeutische Medizin, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie tätig sind oder die Zusatzbezeichnung Psychotherapie bzw. Psychoanalyse führen.

Sie erhalten eine automatische Berechtigung, wenn sie die Facharzt- bzw. Zusatzbezeichnung im Arztregister der KV Berlin nachgewiesen haben.

Gemäß § 7 Abs. 1 Psychotherapie-Vereinbarung für die GOP 35100 und 35110:

  • Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung gemäß § 2a Abs. 6 der (Muster-)Weiterbildungsordnung der Ärztinnen und Ärzte in der jeweils aktuell gültigen Fassung in Verbindung mit Weiterbildungszeugnissen, die Kenntnisse in einer psychosomatisch orientierten Krankheitslehre, reflektierte Erfahrungen über die Psychodynamik und therapeutische Relevanz der Patient-Arzt-Beziehung und Fertigkeiten in verbalen Interventionstechniken als Behandlungsmaßnahme belegen

und

  • Nachweis über 80 Stunden der psychosomatischen Grundversorgung, davon
    20 Stunden theoretische Grundlagen und
    30 Stunden ärztliche Gesprächsführung mit verbalen Interventionstechniken und
    30 Stunden Reflexion der Patient-Arzt-Beziehung durch kontinuierliche Arbeit in Balint- oder patientenbezogenen Selbsterfahrungsgruppen in regelmäßigen Abständen über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten

Der Weiterbildungskurs muss den Vorgaben des (Muster-)Kursbuchs Psychosomatische Grundversorgung der Bundesärztekammer in der jeweils gültigen Fassung entsprechen und von der Ärztekammer anerkannt sein.

 

Gemäß § 7 Abs. 2-4 Psychotherapie-Vereinbarung für die GOP 35111 - 35113 und 35120:

  • Nachweis der fachlichen Befähigung bzw. Abrechnungsgenehmigung für die differentialdiagnostische Klärung und verbale Intervention bei psychosomatischen Krankheitszuständen

und

  • eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in AT und/oder PMR als Einzel- und Gruppenbehandlung und/oder Hypnose als Einzelbehandlung
    oder
  • Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an zwei durch die Ärztekammer zertifizierten Fortbildungsveranstaltungen in AT und/oder PMR und/oder Hypnose im Abstand von mindestens drei Monaten und im Umfang von jeweils mindestens 16 Stunden

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung