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Qualitätssicherung
Rechtsgrundlagen
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Der Antrag für das RLV/QZV ist über das Online-Portal der KV Berlin zu stellen.
Kontakt
030 / 31 003-689
QS-team-1@kvberlin.de
Maßnahmen der Psychosomatischen Grundversorgung für Fachärzte und Fachärztinnen
Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:
- 35100 EBM Differentialdiagnostische Klärung psychosomatischer Krankheitszustände
- 35110 EBM Verbale Intervention bei psychosomatischen Krankheitszuständen
- 35111 EBM Übende Interventionen (Autogenes Training, Relaxationsbehandlung nach Jacobson) als Einzelbehandlung
- 35112 EBM Übende Interventionen (Autogenes Training, Relaxationsbehandlung nach Jacobson) als Gruppenbehandlung bei Erwachsenen
- 35113 EBM Übende Interventionen (Autogenes Training, Relaxationsbehandlung nach Jacobson) als Gruppenbehandlung bei Kindern und Jugendlichen
- 35120 EBM Hypnose
Wer kann die Leistung beantragen?
- Haus- und fachärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte*
* Es bedarf keiner Antragstellung für Ärzt:innen, die in der vertragsärztlichen Versorgung im Gebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Nervenheilkunde, Neurologie und Psychiatrie, Psychiatrie, Psychotherapie, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychotherapeutische Medizin, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie tätig sind oder die Zusatzbezeichnung Psychotherapie bzw. Psychoanalyse führen.
Sie erhalten eine automatische Berechtigung, wenn sie die Facharzt- bzw. Zusatzbezeichnung im Arztregister der KV Berlin nachgewiesen haben.
Fachliche Anforderungen
Gemäß § 7 Abs. 1 Psychotherapie-Vereinbarung für die GOP 35100 und 35110:
- Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung gemäß § 2a Abs. 6 der (Muster-)Weiterbildungsordnung der Ärztinnen und Ärzte in der jeweils aktuell gültigen Fassung in Verbindung mit Weiterbildungszeugnissen, die Kenntnisse in einer psychosomatisch orientierten Krankheitslehre, reflektierte Erfahrungen über die Psychodynamik und therapeutische Relevanz der Patient-Arzt-Beziehung und Fertigkeiten in verbalen Interventionstechniken als Behandlungsmaßnahme belegen
und
- Nachweis über 80 Stunden der psychosomatischen Grundversorgung, davon
20 Stunden theoretische Grundlagen und
30 Stunden ärztliche Gesprächsführung mit verbalen Interventionstechniken und
30 Stunden Reflexion der Patient-Arzt-Beziehung durch kontinuierliche Arbeit in Balint- oder patientenbezogenen Selbsterfahrungsgruppen in regelmäßigen Abständen über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten
Der Weiterbildungskurs muss den Vorgaben des (Muster-)Kursbuchs Psychosomatische Grundversorgung der Bundesärztekammer in der jeweils gültigen Fassung entsprechen und von der Ärztekammer anerkannt sein.
Gemäß § 7 Abs. 2-4 Psychotherapie-Vereinbarung für die GOP 35111 - 35113 und 35120:
- Nachweis der fachlichen Befähigung bzw. Abrechnungsgenehmigung für die differentialdiagnostische Klärung und verbale Intervention bei psychosomatischen Krankheitszuständen
und
- eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in AT und/oder PMR als Einzel- und Gruppenbehandlung und/oder Hypnose als Einzelbehandlung
oder - Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an zwei durch die Ärztekammer zertifizierten Fortbildungsveranstaltungen in AT und/oder PMR und/oder Hypnose im Abstand von mindestens drei Monaten und im Umfang von jeweils mindestens 16 Stunden
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung