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Rhythmusimplantat-Kontrolle

Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:

  • Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers (HSM) nach der GOP 04411 bzw. 13571
  • Funktionsanalyse eines implantierten Kardioverters/Defibrillators (ICD) nach der GOP 04413 bzw. 13573
    einschließlich telemedizinischer Funktionsanalyse nach der GOP 04414 bzw. 13574
  • Funktionsanalyse eines implantierten Systems zur kardialen Resynchronisationstherapie (CRT) nach der GOP 04415 bzw. 13575
    einschließlich telemedizinischer Funktionsanalyse nach der GOP 04416 bzw. 13576

Wer kann die Leistung beantragen?
Fachliche Anforderungen
Apparative Voraussetzungen
Weitere Anforderungen

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung 
Verpflichtungserklärung
Gerätenachweis
Bestätigung Apparategemeinschaft 
Erklärung über ausgelagerte Praxisräume