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Qualitätssicherung
Soziotherapie
(Psychologische Psychotherapeuten sowie
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten)
Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:
- 30810 EBM Erstverordnung Soziotherapie
- 30811 EBM Folgeverordnung Soziotherapie
Wer kann die Leistung beantragen?
- Psychologische Psychotherapeuten
- Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten (in therapeutisch begründeten Fällen in der Übergangsphase ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs)
Fachliche Anforderungen
- Approbation Psychologischer Psychotherapeut
- Approbation Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut
- Fachkundenachweis gem. § 95 c SGB V in einem Richtlinien-Verfahren
und
- Erfüllung der in den Richtlinien § 4 aufgeführten Voraussetzungen:
- Indikationsstellung für die Soziotherapie
- Kontrolle des Ablaufs und Erfolgs der Soziotherapie sowie Durchführung von ggf. notwendigen fachlichen Korrekturen am soziotherapeutischen Betreuungsplans (in Absprache mit dem soziotherapeutischen Leistungserbringer)
Weitere Anforderungen
- Erklärung über die Kooperation in einem gemeindepsychiatrischen Verbund oder in vergleichbaren Versorgungsstrukturen
Wichtig: Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung