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Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie bei Harnsteinen (ESWL)

Radiologische Diagnostik

Genehmigungspflichtig ist folgende Leistung:

  • 26330 EBM Zusatzpauschale Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie (ESWL)

  • Fachärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte

Bitte beachten Sie: Ungeachtet dessen ist grundsätzlich die Bindung des Arztes an die Grenzen des Fachgebietes, für das er zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zugelassen ist, zu beachten. Dies gilt unabhängig davon, dass dieses Erfordernis nicht ausdrücklich in der o.g. Qualitätssicherungsvereinbarung normiert ist.

  • Fachärztlich tätiger Arzt

und

  • Nachweis über die selbstständige Durchführung von mindestens 200 Harnstein-Stoßwellenlithotripsien

und

  • Nachweis über die Durchführung von mindestens 20 perkutanen Nephrostomien und mindestens 20 retrograden Sondierungen der Ureteren als Technik der Harnableitung
  • Die Anforderungen an die Qualifikation nach 4.3 ist bei Ärzten mit der Gebietsbezeichnung „Arzt für Urologie" als erfüllt anzusehen. Des Weiteren sind die apparativen Nachweise anzugeben, es ist ein aktuell gültiger Sachverständigenbericht (TÜV-Bericht) vom Lithotripter sowie eine Bestätigung über eine Apparategemeinschaft anzugeben.

und

  • Nachweis über die Genehmigung der zuständigen KV zur Abrechnung von sonographischen Untersuchungen der Urogenitalorgane (ohne weibliche Genitalorgane) und zur Röntgendiagnostik des Harntraktes

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Für die Beantragung dieser Leistung ist ein formloser Antrag ausreichend.