LinkedInInstagramYoutube

Substitutionsgestützte Behandlung Opioidabhängiger

Drogenabhängigkeit ist eine behandlungsbedürftige chronische Krankheit. Die wichtigsten Therapieziele sind Sicherung des Überlebens, gesundheitliche und soziale Stabilisierung, berufliche Rehabilitation, soziale Reintegration und Opiatfreiheit.

Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:

  • 01949 EBM Prüfung der Voraussetzungen für die Behandlung im Rahmen der Take-Home-Vergabe nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses
  • 01950 EBM Substitutionsgestützte Behandlung Opioidabhängiger
  • 01951 EBM Zuschlag zur GOP 01949 und GOP 01950 für die Behandlung an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen, am 24.12 und 31.12.
  • 01952 EBM Zuschlag im Zusammenhang mit den GOP 01949, 01950, 01953 oder 01955 für das therapeutische Gespräch
  • 01953 EBM Substitutionsgestützte Behandlung Opioidabhängiger mit einem Depotpräparat
  • 01955 EBM Diamorphingestützte Behandlung Opioidabhängiger, einschließlich Kosten
  • 01956 EBM Zuschlag zur GOP 01955 für die Behandlung an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen, am 24.12. und 31.12.
  • 01960 EBM Konsiliarische Untersuchung und Beratung eines Patienten im Rahmen des Konsiliarverfahrens

 


  • an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärztinnen und Ärzte
  • an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärztin bzw. teilnehmender Arzt
    und

    für die generelle Substitutionsbehandlung
  • Nachweis über den Erwerb der Fachkunde „Suchtmedizinische Grundversorgung“ gemäß § 5 Abs. 3 BtMVV bzw. ein vergleichbarer von der zuständigen Ärztekammer anerkannter Qualifikationsnachweis
    oder
  • Nachweis der Voraussetzungen gemäß § 5 Abs. 4 BtMVV (Konsilliarregelung)

    für die diamorphingestützte Substitutionsbehandlung
  • Nachweis über die Erlaubnis zum Betrieb einer Einrichtung zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung Opioidabhängiger nach § 13 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2a und 2b BtMG sowie § 5a Abs. 2 BtMVV
    und
  • Nachweis über den Erwerb der erweiterten Fachkunde „Suchtmedizinische Grundversorgung“ gemäß § 2 Abs. 1 der o.g. Richtlinie

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung (diamorphingestützte Substitutionsbehandlung)
BfArM-Meldeformular