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Qualitätssicherung
VorsorgePlus – Vertrag zur besonderen Förderung ärztlicher Vorsorgeleistungen
Durch die frühere Erkennung von Erkrankungen und die intensive Betreuung durch die Hausärztin bzw. den Hausarzt im Rahmen der Nachsorge werden Versicherte zielgerichtet einer umfassenden und personalisierten Versorgung zugeführt. Damit sollen die Früherkennung der Erkrankungen ermöglicht, eine Progression der Erkrankung verhindert bzw. verlangsamt und Komorbiditäten rechtzeitig erkannt werden.
Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen
- SNR 99250 Durchführung Früherkennung einer Demenz
- SNR 99251 Durchführung Nachsorgeprogramm einer Demenz
- SNR 99252 Durchführung Früherkennung einer Arthrose des Hüft- und Kniegelenks
- SNR 99253 Durchführung Nachsorgeprogramm einer Arthrose des Hüft- und Kniegelenks
- SNR 99254 Durchführung Früherkennung von Eisenmangel bei einer Herzinsuffizienz
- SNR 99255 Durchführung Nachsorgeprogramm von Eisenmangel bei einer Herzinsuffizienz
- SNR 99256 Durchführung Früherkennung der respiratorischen Insuffizienz bei COPD
- SNR 99257 Durchführung Nachsorgeprogramm der respiratorischen Insuffizienz bei COPD
- SNR 99258 Durchführung Früherkennung der peripheren Arteriellen Verschlusskrankheit (pAVK)
- SNR 99259 Durchführung Nachsorgeprogramm der peripheren Arteriellen Verschlusskrankheit (pAVK)
- SNR 99260 Durchführung Früherkennung von COPD bei vorbestehendem Asthma bronchiale
- SNR 99261 Durchführung Nachsorgeprogramm von COPD bei vorbestehendem Asthma bronchiale
Wer darf die Leistung abrechnen?
- Hausärzt:innen
- Fachärzt:innen mit Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung
Weitere Anforderungen
- regelmäßige Teilnahme an von der Ärztekammer zertifizierten hausarztspezifischen Fortbildungen oder von der KV Berlin anerkannten Qualitätszirkeln – diese sind alle fünf Jahre, beginnend mit Ablauf des Jahres, in dem die Teilnahme an dem Vertrag genehmigt wurde, nachzuweisen
- Vorhalten der zur jeweiligen Durchführung der Untersuchung nötigen apparativen Ausstattung
- Durchführung einer leitliniengerechten Untersuchung bzw. Behandlung
- Erfüllung der Vertragsinhalte zur Wahrnehmung der in diesem Vertrag beschriebenen Aufgaben
- Einverständnis zur Veröffentlichung der Praxisdaten als Teilnehmer:in dieses Vertrags auf der Homepage der KV Berlin (§ 2 Abs. 7)
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge/Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Teilnahmeerklärung Arzt