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VorsorgePlus – Vertrag zur besonderen Förderung ärztlicher Vorsorgeleistungen

Durch die frühere Erkennung von Erkrankungen und die intensive Betreuung durch die Hausärztin bzw. den Hausarzt im Rahmen der Nachsorge werden Versicherte zielgerichtet einer umfassenden und personalisierten Versorgung zugeführt. Damit sollen die Früherkennung der Erkrankungen ermöglicht, eine Progression der Erkrankung verhindert bzw. verlangsamt und Komorbiditäten rechtzeitig erkannt werden.

Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen

  • SNR 99250    Durchführung Früherkennung einer Demenz
  • SNR 99251    Durchführung Nachsorgeprogramm einer Demenz
  • SNR 99252    Durchführung Früherkennung einer Arthrose des Hüft- und Kniegelenks
  • SNR 99253    Durchführung Nachsorgeprogramm einer Arthrose des Hüft- und Kniegelenks
  • SNR 99254    Durchführung Früherkennung von Eisenmangel bei einer Herzinsuffizienz
  • SNR 99255    Durchführung Nachsorgeprogramm von Eisenmangel bei einer Herzinsuffizienz
  • SNR 99256    Durchführung Früherkennung der respiratorischen Insuffizienz bei COPD
  • SNR 99257    Durchführung Nachsorgeprogramm der respiratorischen Insuffizienz bei COPD
  • SNR 99258    Durchführung Früherkennung der peripheren Arteriellen Verschlusskrankheit (pAVK)
  • SNR 99259    Durchführung Nachsorgeprogramm der peripheren Arteriellen Verschlusskrankheit (pAVK)
  • SNR 99260    Durchführung Früherkennung von COPD bei vorbestehendem Asthma bronchiale
  • SNR 99261    Durchführung Nachsorgeprogramm von COPD bei vorbestehendem Asthma bronchiale
  • Hausärzt:innen
  • Fachärzt:innen mit Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung
  • regelmäßige Teilnahme an von der Ärztekammer zertifizierten hausarztspezifischen Fortbildungen oder von der KV Berlin anerkannten Qualitätszirkeln – diese sind alle fünf Jahre, beginnend mit Ablauf des Jahres, in dem die Teilnahme an dem Vertrag genehmigt wurde, nachzuweisen
  • Vorhalten der zur jeweiligen Durchführung der Untersuchung nötigen apparativen Ausstattung
  • Durchführung einer leitliniengerechten Untersuchung bzw. Behandlung
  • Erfüllung der Vertragsinhalte zur Wahrnehmung der in diesem Vertrag beschriebenen Aufgaben
  • Einverständnis zur Veröffentlichung der Praxisdaten als Teilnehmer:in dieses Vertrags auf der Homepage der KV Berlin (§ 2 Abs. 7)
     

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge/Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Teilnahmeerklärung Arzt