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Freie Heilfürsorge

Dieser Vertrag regelt die ärztliche Betreuung der heilfürsorgeberechtigten Angehörigen des Polizeivollzugsdienstes im Land Berlin sowie die Verwendung von Krankenversichertenkarten für Auszubildende im mittleren Polizeivollzugsdienst des Landes Berlin.