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Verträge und Recht
Freie Heilfürsorge
Dieser Vertrag regelt die ärztliche Betreuung der heilfürsorgeberechtigten Angehörigen des Polizeivollzugsdienstes im Land Berlin sowie die Verwendung von Krankenversichertenkarten für Auszubildende im mittleren Polizeivollzugsdienst des Landes Berlin.
Vertrag
gültig vom: 01.01.2022
Vertrag vom 14.03.2022 über die ärztliche Betreuung der heilfürsorgeberechtigten Angehörigen des Polizeivollzugsdienstes im Land Berlin
Vertrag
Anlage 1: Verordnung über die freie Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte (HfVO)
Archiv
Vertrag
gültig vom: 01.10.1982
Vertrag vom 03.11.1983 über die ärztliche Betreuung der heilfürsorgeberechtigten Angehörigen des Polizeivollzugsdienstes im Land Berlin vom 3. November 1983
Ergänzungsvereinbarung
gültig vom: 01.04.2017
Ergänzungsvereinbarung zum Vertrag vom 03.11.1983