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Prüfvereinbarung (Wirtschaftlichkeitsprüfung)

Diese Vereinbarung regelt die Überwachung der Wirtschaftlichkeit ärztlicher und ärztlich verordneter Leistungen von an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzten durch Beratungen und Prüfungen im Bereich der KV Berlin.

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