LinkedInInstagramYoutube

Abklärungskolposkopie

Genehmigungspflichtig ist gemäß Teil III. Abschnitt D § 8 der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL):

01765 EBM Abklärungskolposkopie


Fachärztinnen und Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

  • Fachärztin oder Facharzt der o.g. Fachrichtung

und

  • Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Basiskolposkopiekurs von acht Stunden und einem Fortgeschrittenenkurs von 14 Stunden oder einer in Inhalt und Umfang gleichwertigen Qualifikation (alternativ Kolposkopiediplom)

und

  • Nachweis von mindestens 100 Kolposkopien mit abnormen Befunden von Portio, Vagina und Vulva und davon mindestens 30 histologisch gesicherte Fälle intraepithelialer Neoplasien oder invasiver Karzinome in den letzten 12 Monaten oder Nachweis einer klinischen Tätigkeit, insbesondere in der kolposkopischen Diagnostik über mindestens 160 Stunden an 20 Arbeitstagen in einer Einrichtung mit Schwerpunkt Diagnostik abnormer Befunde von Portio, Vagina und Vulva in den letzten 24 Monaten

und

  • Nachweis von Kenntnissen (z. B. Fort- und Weiterbildung) operativer Verfahren bei vulvaren, vaginalen und zervikalen Veränderungen

oder

  • Nachweis eines gültigen Zertifikats der Zertifizierungsstelle der Deutschen Krebsgesellschaft e.V. OnkoZert über die Erfüllung von definierten fachlichen Anforderungen an eine Dysplasie-Sprechstunde oder Dysplasie-Einheit.
     

Kooperationsvereinbarung mit einer Einrichtung, die auf die Behandlung von Gebärmutterhalskrebs spezialisiert ist.

  • Kolposkop mit mindestens zwei Vergrößerungsstufen zwischen 7- und 15-fach und einer Lichtquelle
    Analoge Geräte müssen eine direkte binokulare Befundung/Beurteilung ermöglichen. Digitale Geräte müssen in Bildqualität und Auflösung mindestens dem Standard der analogen Geräte entsprechen.
  • Die Praxis muss mit einem gynäkologischen Stuhl ausgestattet sein.
     

Für die Aufrechterhaltung der Abrechnungsgenehmigung sind folgende Nachweise zu erbringen:

  • jährlicher Nachweis von mindestens 100 Abklärungskolposkopien mit abnormen Befunden von Portio, Vagina und Vulva und davon mindestens 30 histologisch gesicherten Fällen intraepithelialer Neoplasien oder invasiver Karzinome in den letzten 12 Monaten

und

  • jährlicher Nachweis der regelmäßigen Teilnahme (mindestens zwei Mal pro Halbjahr) an interdisziplinären Fallkonferenzen (z. B. Tumorkonferenz). Dies kann durch persönliche Anwesenheit oder in begründeten Ausnahmefällen per Videokonferenz erfolgen. Alternativ können 10 Fortbildungspunkte themenbezogen in zwei Jahren anerkannt werden.
     

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich. 

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
Musterdokument persönlicher Einzelnachweis
Erklärung über ausgelagerte Praxisräume