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Qualitätssicherung
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sQs-Datensätzen im Online-Portal der KV Berlin hochladen
G-BA: Beauftragung einer Patientenbefragung für QS NET
KBV Praxisinformation 11/2019: Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen
Häufige Fragen und Antworten (FAQ) des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) zu sQS NET
Am 1. Januar 2020 startete das sQS-Verfahren „Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen (QS NET)“. Das Verfahren zur Qualitätssicherung der Nierenersatztherapie enthält Indikatoren zur dauerhaften Dialysetherapie wie auch zur Versorgung während und nach einer Nieren- und/oder Pankreastransplantation. Ziel des Verfahrens ist, die Kooperation zwischen Dialyseeinrichtungen und Transplantationszentren zu fördern sowie die Rate an Komplikationen, Begleit- und Folgeerkrankungen im Rahmen von Dialyse und Organtransplantationen zu verringern. Datenquellen der Qualitätsindikatoren sind die fallbezogenen Dokumentationen der Ärzt:innen sowie Sozialdaten, die den Krankenkassen vorliegen.
Neben der elektronischen Dokumentation sind die Ärzt:innen verpflichtet, ihre Patient:innen anhand des Merkblattes über den Zweck und Inhalt des Verfahrens zu informieren.
Dokumentationspflichtige GOP
GOP 04562 EBM - Zusatzpauschale kontinuierliche Betreuung eines dialysepflichtigen Patienten
GOP 04564 EBM - Zusatzpauschale kindernephrologische Betreuung
GOP 04565 EBM - Zusatzpauschale kindernephrologische Betreuung bei Durchführung einer Peritonealdialyse
GOP 13602 EBM - Zusatzpauschale kontinuierliche Betreuung eines dialysepflichtigen Patienten
GOP 13610 EBM - Zusatzpauschale ärztliche Betreuung bei Hämodialyse
GOP 13611 EBM - Zusatzpauschale ärztliche Betreuung bei Durchführung einer Peritonealdialyse
Datenlieferfristen
Für die fallbezogene Dokumentation gelten ab 2023 folgende quartalsweisen Datenlieferfristen:
- 1. Quartal - 1. April bis 15. Mai
- 2. Quartal - 1. Juli bis 15. August
- 3. Quartal - 1. Oktober bis 15. November
- 4. Quartal - 1. Januar bis 28. Februar des Folgejahres
Datenerfassung / Datenübermittlung
Dokumentationsbogen Dialyse
sQS Nierenersatztherapie Muster-Dokumentationsbogen (IQTIG)
Die Übermittlung der Patienten-Dokumentationsbögen erfolgt als verschlüsselte Gesamtdatei. Für eine fristgerechte Übermittlung wählen Sie sich bitte in das Online-Portalder KV Berlin ein und laden für das jeweilige Quartal über den Reiter „Datenannahmestelle“ die Datei hoch. Anschließend prüfen Sie bitte, ob die Übertragung Ihrer hochgeladenen Datei erfolgreich war und der Verarbeitungsstatus „abgeschlossen“ ist. Den Übermittlungsstatus fehlerhaft angezeigter Dateien können Sie als Datenflussprotokoll herunterladen. Setzen Sie sich bitte mit dem Softwarehersteller in Verbindung, damit Ihnen eine Reportansicht für das Datenflussprotokoll zur Verfügung gestellt wird. Nach erfolgter Korrektur ist ein erneuter fristgerechter Datenexport erforderlich.
Die Datenannahmestelle (DAS) der KV Berlin anonymisiert die leistungserbringeridentifizierenden Daten und pseudonymisiert eingehende Daten, bevor die Weiterleitung an die Vertrauensstelle (VST) und der Bundesauswertungsstelle (BAS), dem Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) erfolgt. Das IQTIG wertet die erhobenen und eingereichten Daten anonymisiert nach bundeseinheitlich festgelegten Kriterien/Qualitätsindikatoren (DeQS-RL Anlage zum jeweiligen Verfahren) aus.
Patientenbefragung
Zusätzlich zu der fallbezogenen Dokumentation soll eine Patientenbefragung in das QS-Verfahren NET integriert werden. Eine Entwicklung der Patientenbefragung wurde vom G-BA beauftragt.
Quartals- und jährliche Rückmeldeberichte sowie Bescheinigungen
Die DAS stellt den Leistungserbringer:innen folgende Berichte/Bescheinigungen bereit:
- Bescheinigung über die dokumentierten Leistungen für das vorangegangene Erfassungsjahr
- Zwischenbericht der BAS für vorangegangene Quartale
- Jahresbericht der BAS für vorangegangenes Erfassungsjahr
Die Bundesauswertungsstelle (BAS), das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG), wertet die erhobenen und eingereichten Daten anonymisiert nach bundeseinheitlich festgelegten Kriterien aus.
Die am Verfahren beteiligten Leistungserbringer:innen erhalten von der BAS für jedes Quartal einen Bericht sowie eine jährliche zusammenfassende Rückmeldung. Diese stellen die Ergebnisse der eigenen Einrichtung im Jahresverlauf und im Vergleich mit einer Vergleichsgruppe dar und werden im Onlineportal, Bereich Datenannahmestelle: Rückmeldeberichte bereitgestellt.
Gleichzeitig erhält die zuständige Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) vom IQTIG jährlich eine pseudonymisierte Auswertung. Die LAG setzt für jedes Verfahren, zur fachlichen Bewertung der Auswertungen und dem Ableiten von QS-Maßnahmen, eine interprofessionelle Fachkommission ein. Sofern Auffälligkeiten auf der Grundlage des Jahresberichtes festgestellt werden, empfiehlt die Fachkommission gegebenenfalls Maßnahmen zur Qualitätssicherung § 17 Abs. 3 und Abs. 4 DeQS-RL).
Stellungnahmeverfahren
Ergeben sich bei den anonymisierten Auswertungen rechnerische Auffälligkeiten, wird die KV Berlin von der LAG beauftragt, gemäß Teil 1 § 17 Abs. 2 DeQS-RL die Daten zu depseudonymisieren und ein Stellungnahmeverfahren einzuleiten. Hierzu werden die betroffenen Leistungserbringer:innen von der KV Berlin schriftlich aufgefordert eine Stellungnahme abzugeben.
Sofern die Bewertung der Stellungnahme durch die interprofessionelle Fachkommission ergeben sollte, dass weitere Maßnahmen gemäß Teil 1 § 17 Abs. 3 und Abs. 4 DeQS-RL erforderlich sind, werden beteiligte Leistungserbringer:innen von uns informiert.
Sanktionsfreiheit
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 18 Teil 2 DeQS-RL nicht dokumentierte aber dokumentationspflichtige Datensätze Maßnahmen nach Teil 1 der vg. Richtlinie auslösen. Der G-BA beschließt bis zum 31.12. des zweiten Erfassungsjahres des Verfahrens Regelungen zur fehlenden Dokumentation der Datensätze. Für die ersten zwei Erfassungsjahre 2020 und 2021 werden jedoch als Übergangsregelung keine Vergütungsabschläge erhoben.
Es empfiehlt sich, diese zwei Jahre zu nutzen, um sich mit dem Verfahren in allen Bereichen vertraut zu machen.