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Qualitätssicherung
Am 1. Januar 2020 startete das sQS-Verfahren „Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen (QS NET)“. Das Verfahren zur Qualitätssicherung der Nierenersatztherapie enthält Indikatoren zur dauerhaften Dialysetherapie wie auch zur Versorgung während und nach einer Nieren- und/oder Pankreastransplantation. Ziel des Verfahrens ist, die Kooperation zwischen Dialyseeinrichtungen und Transplantationszentren zu fördern sowie die Rate an Komplikationen, Begleit- und Folgeerkrankungen im Rahmen von Dialyse und Organtransplantationen zu verringern. Datenquellen der Qualitätsindikatoren sind die fallbezogenen Dokumentationen der Ärzt:innen sowie Sozialdaten, die den Krankenkassen vorliegen.
Neben der elektronischen Dokumentation sind die Ärzt:innen verpflichtet, ihre Patient:innen anhand des Merkblattes über den Zweck und Inhalt des Verfahrens zu informieren.
Dokumentationspflichtige GOP
GOP 04562 EBM - Zusatzpauschale kontinuierliche Betreuung eines dialysepflichtigen Patienten
GOP 04564 EBM - Zusatzpauschale kindernephrologische Betreuung
GOP 04565 EBM - Zusatzpauschale kindernephrologische Betreuung bei Durchführung einer Peritonealdialyse
GOP 13602 EBM - Zusatzpauschale kontinuierliche Betreuung eines dialysepflichtigen Patienten
GOP 13610 EBM - Zusatzpauschale ärztliche Betreuung bei Hämodialyse
GOP 13611 EBM - Zusatzpauschale ärztliche Betreuung bei Durchführung einer Peritonealdialyse
Datenlieferfristen
Für die fallbezogene Dokumentation gelten folgende quartalsweisen Datenlieferfristen:
- 1. Quartal - 1. April bis 15. Mai
- 2. Quartal - 1. Juli bis 15. August
- 3. Quartal - 1. Oktober bis 15. November
- 4. Quartal - 1. Januar bis 28. Februar des Folgejahres
Datenerfassung / Datenübermittlung
Die Übermittlung der fallbezogenen Patienten-Dokumentationsbögen erfolgt als verschlüsselte Gesamtdatei. Für eine fristgerechte Übermittlung wählen Sie sich bitte in das Online-Portal der KV Berlin ein und laden die Datei für das jeweilige Quartal bei „Mitteilungen/ Anträge an die KV > Datenannahme QS / DMP > Datenannahmestelle“ hoch. Anschließend prüfen Sie bitte im vg. Bereich bei der Übersicht „eingereichte Dateien“, ob die Übertragung Ihrer hochgeladenen Datei erfolgreich war und der Verarbeitungsstatus „abgeschlossen“ ist. Den Übermittlungsstatus fehlerhaft angezeigter Dateien können Sie als Datenflussprotokoll herunterladen. Setzen Sie sich bitte mit dem Softwarehersteller in Verbindung, damit Ihnen eine Reportansicht für das Datenflussprotokoll zur Verfügung gestellt wird. Nach erfolgter Korrektur ist ein erneuter fristgerechter Datenexport erforderlich.
Die Datenannahmestelle (DAS) der KV Berlin anonymisiert die leistungserbringeridentifizierenden Daten und pseudonymisiert eingehende Daten (Datenflussmodell), bevor die Weiterleitung an die Vertrauensstelle (VST) und Bundesauswertungsstelle (BAS), dem Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) erfolgt. Das IQTIG wertet die erhobenen und eingereichten Daten anonymisiert nach bundeseinheitlich festgelegten Kriterien/Qualitätsindikatoren aus
(Rechenregeln IQTIG).
Patientenbefragung
Zusätzlich zu der fallbezogenen Dokumentation soll eine Patientenbefragung in das QS-Verfahren NET integriert werden. Eine Entwicklung der Patientenbefragung wurde vom G-BA beauftragt.
Quartals- und jährliche Rückmeldeberichte sowie Bescheinigungen
Die Datenannahmestelle (DAS) stellt den Leistungserbringer:innen (LE) folgende Berichte/Bescheinigungen elektronisch bereit:
- Bescheinigung über die dokumentierten Leistungen für das vorangegangene Erfassungsjahr
- Zwischenbericht der BAS für vorangegangene Quartale
- Jahresbericht der BAS für vorangegangenes Erfassungsjahr
Die am Verfahren beteiligten LE erhalten von der Bundesauswertungsstelle (BAS), dem Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) für jedes Quartal einen Bericht sowie eine jährliche zusammenfassende Rückmeldung. Diese stellen die Ergebnisse der eigenen Einrichtung im Jahresverlauf und im Vergleich mit Vergleichsgruppen dar und werden im Online-Portal, Bereich "Mitteilungen/ Anträge an die KV > Datenannahme QS / DMP > Datenannahmestelle > Rückmeldeberichte" bereitgestellt. Diese Rückmeldeberichte geben Ihnen unterjährig Auskunft über Ihre Ergebnisse.
Stellungnahmeverfahren
Wie unter „Datenerfassung / Datenübermittlung“ beschrieben, wertet die Bundesauswertungsstelle (BAS), das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) die eingegangenen Ergebnisse aus und stellt diese pseudonymisierten Auswertungen über die Datenannahmestelle (DAS) den Leistungserbringer:innen (LE) zur Verfügung (siehe „Quartals- und jährliche Rückmeldeberichte“). Gleichzeitig übersendet das IQTIG eine pseudonymisierte Gesamt-Jahresauswertung aller LE an die zuständige Landesarbeitsgemeinschaft DeQS Berlin e.V. (LAG), welche für die Durchführung der Stellungnahmen zuständig ist. Die LAG bezieht zur fachlichen Beurteilung eine interprofessionelle Kommission – mit verfahrensspezifischer fachlicher Expertise – ein. Zu den Aufgaben der Fachkommissionen gehören insbesondere: Überprüfung der von der BAS übermittelten pseudononymisierten Auswertungen, fachliche Bewertung im Hinblick auf Auffälligkeiten, Empfehlung der Einleitung sowie zur Art und Weise des Stellungnahmeverfahrens sowie die fachliche Bewertung der Ergebnisse eines eingeleiteten Stellungnahmeverfahrens. Werden Dokumentationsbögen nicht oder nicht fristgerecht/vollständig eingereicht, gilt dies als Auffälligkeit und zieht automatisch ein Stellungnahmeverfahren durch die LAG nach sich.
Empfiehlt die Fachkommission, aufgrund der IQTIG übersandten anonymisierten Auswertungen rechnerische Auffälligkeiten, die Durchführung einer Stellungnahme, wird die DAS von der LAG beauftragt, bei der/dem auffälligen LE ein Stellungnahmeverfahren einzuleiten. Um die Anonymität der auffälligen LE sicherzustellen, werden die betroffenen LE von der DAS der KV Berlin aufgefordert eine Stellungnahme abzugeben. Die Eingabe Ihrer Stellungnahme erfolgt – mittels der im Onlineportal der KV Berlin bereitgestellten Zugangsdaten – anonymisiert direkt in dem Portal der zuständigen LAG.
Sobald die angeforderten Stellungnahmen von LE über die DAS pseudonymisiert bei der LAG eingegangen sind, bewertet die zuständige Fachkommission die eingegangenen Unterlagen und formuliert das Ergebnis des Stellungnahmeverfahrens, begründet die Bewertung und formuliert Rückmeldungstexte. Anschließend empfiehlt die Fachkommission dem Lenkungsgremium der LAG entweder den Abschluss des Stellungnahmeverfahrens oder ggf. weiterführende Maßnahmen. Diese Rückmeldungen erhält die/der LE mit Angabe ihres/seines Pseudonyms wiederrum von der DAS der KV Berlin.