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Qualitätssicherung
Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie
Am 1. Januar 2016 startete das erste sektorenübergreifende Verfahren „Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie“.
Gemäß der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) sind alle invasiv tätigen Kardiologen (Vertragsärzt:innen, Belegärzt:innen sowie alle ermächtigten Ärzt:innen) verpflichtet, jede perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie bei volljährigen gesetzlich versicherten Patient:innen zu dokumentieren und quartalsweise an die Datenannahmestelle der KV Berlin zu übermitteln.
Neben der elektronischen Dokumentation sind die genannten Ärzt:innen verpflichtet, ihre Patient:innen anhand des Merkblattes über den Zweck und Inhalt des Verfahrens zu informieren.
Dokumentationspflichtige GOP
GOP 34291 EBM - Herzkatheteruntersuchung mit Koronarangiographie
Die Abrechnung der Datenerfassung, Dokumentation und Datenübermittlung erfolgt über die GOP 34291 EBM. Der obligate Leistungsinhalt der GOP wurde dazu um die Maßnahmen der Qualitätssicherung sowie um ein Aufklärungsgespräch erweitert. Seit dem 1.7.2017 ist die GOP 34291 nur noch berechnungsfähig, wenn die QS-Dokumentation erfolgt und übermittelt worden ist.
Zudem wurde die Kostenpauschale GOP 40306 in den EBM aufgenommen. Sie beinhaltet alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Datenerfassung, Dokumentation und Datenübermittlung entsprechend der GOP 34291 entstehen. Hierzu gehören sämtliche Kosten für die EDV-technische Ausstattung und Verarbeitung (Dokumentationssoftware einschließlich deren Einrichtung, Updates, Export).
Datenlieferfristen
Für die fallbezogene Dokumentation gelten ab 2023 folgende quartalsweisen Datenlieferfristen:
- 1. Quartal - 1. April bis 15. Mai
- 2. Quartal - 1. Juli bis 15. August
- 3. Quartal - 1. Oktober bis 15. November
- 4. Quartal - 1. Januar bis 28. Februar des Folgejahres
Datenerfassung / Datenübermittlung
Für die Datenerfassung wird eine durch die KBV zertifizierte Dokumentationssoftware benötigt. Auf der Internetseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ist eine aktuelle Zulassungsliste mit allen Softwareprogrammen, die aktuell zur Dokumentation für das Verfahren PCI zugelassen sind, sowie deren Kontaktdaten aufgeführt.
Die Übermittlung der Patienten-Dokumentationsbögen erfolgt als verschlüsselte Gesamtdatei. Für eine fristgerechte Übermittlung wählen Sie sich bitte in das Online-Portal der KV Berlin ein und laden für das jeweilige Quartal über den Reiter „Datenannahmestelle“ die Datei hoch. Anschließend prüfen Sie bitte, ob die Übertragung Ihrer hochgeladenen Datei erfolgreich war und der Verarbeitungsstatus „abgeschlossen“ ist. Den Übermittlungsstatus fehlerhaft angezeigter Dateien können Sie als Datenflussprotokoll herunterladen. Setzen Sie sich bitte mit dem Softwarehersteller in Verbindung, damit Ihnen eine Reportansicht für das Datenflussprotokoll zur Verfügung gestellt wird. Nach erfolgter Korrektur ist ein erneuter fristgerechter Datenexport erforderlich.
Die Datenannahmestelle (DAS) der KV Berlin anonymisiert die leistungserbringeridentifizierenden Daten und pseudonymisiert eingehende Daten, bevor die Weiterleitung an die Vertrauensstelle (VST) und der Bundesauswertungsstelle (BAS), dem Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) erfolgt. Das IQTIG wertet die erhobenen und eingereichten Daten anonymisiert nach bundeseinheitlich festgelegten Kriterien/Qualitätsindikatoren (DeQS-RL Anlage zum jeweiligen Verfahren) aus.
Patientenbefragung
Start der Patientenbefragung zum Verfahren QS PCI zum 1. Juli 2022
Ab dem 1. Juli 2022 ist eine Patientenbefragung fester Bestandteil des Verfahrens QS PCI.
Dafür werden fortlaufend an 200 Patient:innen pro Jahr und Leistungserbringer:in Fragebögen verschickt. Sollte eine Einrichtung weniger als 200 Behandlungsfälle pro Jahr aufweisen, wird eine Vollerhebung durchgeführt.
Die notwendigen Patientendaten müssen regelmäßig von den Leistungserbringer:innen gemeldet werden. Die verschlüsselte elektronische Übermittlung erfolgt hierbei analog zur elektronischen Datenübermittlung zum Verfahren QS PCI über das Online-Portal der KV Berlin:
- Monatliche Meldung bis spätestens zum 7. Tag des Folgemonats (erstmals bis zum 7. August 2022) an die Datenannahmestelle der KV Berlin
- Gemeldet werden Adresse und genaue Art des Eingriffs von allen volljährigen Patient:innen, bei denen eine Koronarangiographie oder eine perkutane Koronarintervention durchgeführt wurde und die im Vormonat entlassen wurden.
Die eingegangenen Daten werden verschlüsselt an die Versendestelle übermittelt, die die Patient:innen anschließend auswählt und die Fragebögen verschickt. Die Auswertung der Daten erfolgt anonym von der Bundesauswertungsstelle (IQTIG).
Die Ergebnisse der Auswertung werden jährlich bis zum 31. Mai des Folgejahres pseudonymisiert den jeweiligen Leistungserbringer:innen und an die Landesarbeitsgemeinschaften (LAG) zurückgemeldet. Sollten sich Auffälligkeiten zeigen, wird die für das Verfahren zuständige Fachkommission QS PCI der LAG ein Stellungnahmeverfahren veranlassen. Stellungnahmeverfahren, die im Zusammenhang mit der Patientenbefragung stehen, sollen erstmals zu den Ergebnissen aus dem Erfassungsjahr 2024 stattfinden.
Bitte beachten: Neben der monatlichen Übermittlung an die Datenannahmestelle der KV Berlin sind die Kardiolog:innen dazu verpflichtet, die Patient:innen über die Befragung zu informieren.
Quartals- und jährliche Rückmeldeberichte sowie Bescheinigungen
Die Datenannahmestelle (DAS) der KV Berlin stellt den Leistungserbringer:innen folgende Berichte/Bescheinigungen elektronisch bereit:
- Bescheinigung über die dokumentierten Leistungen für das vorangegangene Erfassungsjahr
- Zwischenbericht der BAS für vorangegangene Quartale
- Jahresbericht der BAS für vorangegangenes Erfassungsjahr
Die am Verfahren beteiligten Leistungserbringer:innen erhalten von der Bundesauswertungsstelle, dem Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) für jedes Quartal einen Bericht sowie eine jährliche zusammenfassende Rückmeldung. Diese stellen die Ergebnisse der eigenen Einrichtung im Jahresverlauf und im Vergleich mit Vergleichsgruppen dar und werden im Onlineportal, Bereich Datenannahmestelle: Rückmeldeberichte bereitgestellt.
Stellungnahmeverfahren
Ergeben sich bei den anonymisierten Auswertungen rechnerische Auffälligkeiten, wird die KV Berlin von der LAG beauftragt, gemäß Teil 1 § 17 Abs. 2 DeQS-RL die Daten zu depseudonymisieren und ein Stellungnahmeverfahren einzuleiten. Hierzu werden die betroffenen Leistungserbringer:innen von der KV Berlin schriftlich aufgefordert eine Stellungnahme abzugeben.
Sofern die Bewertung der Stellungnahme durch die interprofessionelle Fachkommission ergeben sollte, dass weitere Maßnahmen gemäß Teil 1 § 17 Abs. 3 und Abs. 4 DeQS-RL erforderlich sind, werden beteiligte Leistungserbringer:innen von uns informiert.