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03.03.2025

Anspruchsberechtigung auch für Frauen ab 50

Früherkennungskoloskopie

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

KBV-PraxisNachricht

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Änderungen der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) beschlossen. Dadurch gibt es eine Angleichung bezüglich der Anspruchsberechtigung.

Durch die Änderung der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL), die frühestens in April 2025 in Kraft tritt, können Frauen ab 50 Jahren künftig ebenso wie Männer eine Früherkennungskoloskopie in Anspruch nehmen. Der G-BA gleicht damit die Anspruchsberechtigung an.

Weiterhin werden durch die Anpassung der Richtlinie auch die Intervallvorgaben für die immunologischen Tests (iFOBT) – Stuhltest auf nicht sichtbares Blut – vereinheitlicht. Patientinnen und Patienten, die keine Darmspiegelung im Früherkennungsprogramm wahrnehmen möchten, können alternativ ab 50 Jahren alle zwei Jahre den iFOBT in Anspruch nehmen. Alle weiteren Regelungen zur Anspruchsberechtigung bleiben von der Anpassung der Richtlinie unberührt.

Bei Nichtbeanstandung tritt die Änderung frühestens zum 1. April in Kraft.


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