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12.08.2022

Keine Einigung bei Orientierungswert für 2023

Abrechnung und Honorar

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


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KBV-PraxisNachricht
 

Nach der ersten Verhandlungsrunde zur Weiterentwicklung des Orientierungswertes zwischen KBV und GKV-Spitzenverband haben beide Parteien den Erweiterten Bewertungsausschuss angerufen.

In der Sitzung des Bewertungsausschusses (BA) vom 5. August wurde in der ersten Verhandlungsrunde zum Orientierungswert für das Jahr 2023 keine Einigung zwischen der KBV und dem GKV-Spitzenverband erzielt. Aufgrund unüberbrückbarer Unterschiede in den Positionen haben beide Seiten den Erweiterten Bewertungsausschuss (EBA) angerufen. Dieser wird sich nun am 23. August mit der Thematik befassen. 

Die KBV forderte eine Anhebung des Orientierungswertes und damit der Preise für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen ab Januar 2023 um knapp sechs Prozent. Die Gegenseite wollte eine Nullrunde durchsetzen. Begründet wurde das vom GKV-Spitzenverband u. a. mit der derzeitigen GKV-Finanzsituation sowie damit, dass die Vertragsärzt:innen durch die COVID-19-Impfungen hohe Honorarsteigerungen erzielt hätten. 

Die KBV zeigte sich empört über diese Argumentation und verwies auf die enormen Kostensteigerungen unter anderem in den Bereichen Personal und Energie, die die Praxen zu bewältigen haben, sowie auf die hohe Inflation. 


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