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06.10.2022

EBM: „Chirotherapie“ in „Manuelle Medizin“ umbenannt

Chirotherapie / Manuelle Therapie

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

KBV-PraxisNachricht
 

 

Zum 1. Oktober wird im EBM die Terminologie „Chirotherapie“ durch „Manuelle Medizin“ ersetzt. Für Vertragsärzt:innen mit entsprechender Zusatzbezeichnung ändert sich nichts.

In der (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer von 2018 wurde die bisherige Zusatzbezeichnung „Manuelle Medizin/Chirotherapie“ durch „Manuelle Medizin“ ersetzt. Infolgedessen hat der Bewertungsausschuss den EBM zum 1. Oktober 2022 an verschiedenen Stellen an die aktuelle Terminologie „Manuelle Medizin“ angepasst. Sie ersetzt jeweils die Bezeichnung „Chirotherapie“. 

Die EBM-Abschnitte 30.2 und 30.2.1 lauten nunmehr „Manuelle Medizin und Hyperbare Sauerstofftherapie“ beziehungsweise „Manuelle Medizin“. In den Gebührenordnungspositionen 30200 und 30201 wurde der Begriff „Chirotherapeutischer Eingriff“ in „Manualmedizinischer Eingriff“ geändert.

Für Vertragsärzt:innen, die eine nach den vorher gültigen Weiterbildungsordnungen erworbene entsprechende Zusatzbezeichnung führen, ändert sich nichts. Sie können die betreffenden Leistungen weiterhin abrechnen.


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Wir freuen uns auf Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe folgender Informationen und Dokumente:

  • Anschreiben in PDF
  • Lebenslauf in PDF (mit Angaben zu vollständigem Bildungsweg, bisherigem Berufsweg, Kenntnissen und Erfahrungen)
  • Zeugnisse in PDF
  • Gehaltsvorstellung
  • die Kennziffer der Ausschreibung
  • nächstmöglicher Eintrittstermin
  • bei Bewerbung auf mehrere Stellen: bitte Hinweis im Anschreiben mit Angabe der Kennziffer

Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen sind das A und O. Sie helfen uns damit, ein möglichst realistisches Bild von Ihnen sowie von Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten zu erhalten.


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