LinkedInInstagramYoutube

Zurück

07.12.2022

Letzte Impfstoffbestellung für die Feiertage am 20. Dezember

COVID-19-Impfung

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

KBV-PraxisNachricht
COVID-19-Impfung (Infoseite)

 

Für die Wochen ab dem 26. Dezember und 2. Januar müssen Praxen den Impfstoff bis zum 20. Dezember auf zwei Rezepten bestellen. Die Auslieferung des COVID-19-Impfstoff von Sanofi verzögert sich.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat mitgeteilt, dass zwischen Weihnachten und Neujahr kein COVID-19-Impfstoff von den Praxen bestellt werden kann. Die Bestellung kann deshalb letztmalig bis zum Dienstag, den 20. Dezember, erfolgen.

Wichtig: Die Bestellung erfolgt auf zwei Rezepten. Praxen kennzeichnen bitte auf dem jeweiligen Rezept, für welche Woche die Bestellung gilt. Dadurch ist laut BMG sichergestellt, dass Impfstoff stets mit entsprechend langer Verwendbarkeitsdauer ausgeliefert wird.

Die bis 20. Dezember bestellten Impfstoffe werden am 27. Dezember und am 2. Januar ausgeliefert. Die erste reguläre Impfstoffbestellung für das neue Jahr ist bis zum 3. Januar (12 Uhr) für die Woche ab dem 9. Januar möglich.

COVID-19-Impfstoff von Sanofi

Praxen, die den COVID-19-Impfstoff von Sanofi einsetzen möchten, beachten bitte, dass dieser laut BMG erstmalig am 16. Januar ausgeliefert werden kann. Ursprünglicher Liefertermin war der 12. Dezember. Das Vakzin VidPrevtyn Beta von Sanofi ist seit Anfang November für Auffrischimpfungen bei Personen ab 18 Jahren zugelassen.
 


Haben Sie an alles gedacht?

Wir freuen uns auf Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe folgender Informationen und Dokumente:

  • Anschreiben in PDF
  • Lebenslauf in PDF (mit Angaben zu vollständigem Bildungsweg, bisherigem Berufsweg, Kenntnissen und Erfahrungen)
  • Zeugnisse in PDF
  • Gehaltsvorstellung
  • die Kennziffer der Ausschreibung
  • nächstmöglicher Eintrittstermin
  • bei Bewerbung auf mehrere Stellen: bitte Hinweis im Anschreiben mit Angabe der Kennziffer

Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen sind das A und O. Sie helfen uns damit, ein möglichst realistisches Bild von Ihnen sowie von Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten zu erhalten.


Information zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO