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13.03.2023

PCR-Tests werden ab April geringer vergütet

Corona-Pandemie

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

BA-Beschlüsse

 

Die Vergütung für den PCR-Test auf SARS-CoV-2 (GOP 32816) wird zum 1. April auf 19,90 Euro abgesenkt. Zudem wurde für die GOP 32851 der Leistungsinhalt im EBM klargestellt.

Ab dem 1. April 2023 wird der PCR-Test auf SARS-CoV-2 (GOP 32816) mit 19,90 Euro vergütet, bisher erhielten Labore 27.30 Euro. Damit wird der PCR-Test bei Patient:innen mit COVID-19-Symptomen künftig nach der im EBM grundsätzlich geltenden Bewertung für direkte Erregernachweise mit Nukleinsäureamplifikationstechnik (NAT) vergütet. Die Honorierung erfolgt weiterhin extrabudgetär. Außerdem entfällt zum 1. April 2023 die Abrechnungsvoraussetzung, dass der Befund innerhalb von 24 Stunden nach Materialeinsendung übermittelt werden muss.

Der Bewertungsausschuss hat außerdem rückwirkend zum 1. Januar 2023 eine redaktionelle Klarstellung bei der GOP 32851 für den Nukleinsäurenachweis von Erregern akuter respiratorischer Infektionen vorgenommen: Das „und“ in der Aufzählung der viralen Erreger „Enteroviren und Coronaviren“ wurde durch ein Komma ersetzt. Somit ist klargestellt, dass die Abrechnungsbestimmung „je Erreger“ getrennt auf die Untersuchung anzuwenden ist.

Weitere Informationen in den Beschlüssen des Bewertungsausschusses.


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