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15.06.2023

Stereotaktische Radiochirurgie bei Vestibularisschwannomen per Kostenerstattung

Strahlentherapie

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Ärzt:innen können die stereotaktische Radiochirurgie am Tumor des Gleichgewichtsnervs seit dem 26. Mai als Kassenleistung durchführen. Die Abrechnung erfolgt vorläufig per Kostenerstattung. 

2022 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, die hochdosierte präzise Bestrahlung von Tumorgewebe für die Behandlung von Vestibularisschwannomen in den ambulanten Leistungskatalog aufzunehmen. Danach hatte der Bewertungsausschuss sechs Monate Zeit, die Vergütung der Leistung im EBM zu regeln. Da sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband nicht innerhalb dieser Frist auf eine Vergütung einigen konnten, wird die Leistung übergangsweise per Kostenerstattung abgerechnet. Diese Regelung gilt rückwirkend zum 26. Mai 2023.

Abrechnung per Kostenerstattung

Ärzt:innen können damit eine GOÄ- Rechnung über die stereotaktische Radiochirurgie an Tumoren des Gleichgewichtsnervs ausstellen, die die Versicherten bei ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen. Die Versicherten müssen sich vorab von ihrer Krankenkasse bestätigen lassen, dass diese die Kosten für die Behandlung übernimmt.

Der Anspruch auf Kostenerstattung gilt solange, bis der Bewertungsausschuss entsprechende Gebührenordnungspositionen im EBM vereinbart hat.

Bitte beachten: Die KV Berlin hat bereits über die neue Leistung informiert. In der Praxis-News vom 25.11.2022 ist dargestellt, welche Qualitätsanforderungen an die Leistungserbringenden bestehen und für welche Patient:innen die Methode angewandt werden darf. 


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