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28.08.2023

Videosprechstunde: Versichertenauthentifizierung bis Ende 2025 abrechenbar

Neu im EBM

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen erhalten bis Ende 2025 einen Zuschlag für die Authentifizierung unbekannter Patient:innen in Videosprechstunden.

Der Bewertungsausschuss (BA) hat die Regelung, dass für die Authentifizierung unbekannter Patient:innen ein Zuschlag gezahlt wird, erneut verlängert. Die Regelung gilt somit vorerst bis zum 31. Dezember 2025.

Hintergrund des Beschlusses ist weiterhin, dass eine Authentifizierung mittels digitaler Versichertenidentitäten nicht zur Verfügung steht. Somit müssen die Daten der elektronischen Gesundheitskarte weiterhin händisch erfasst werden, wenn Patient:innen im Quartal oder Vorquartal noch nicht persönlich in der Praxis waren.

Praxen rechnen in diesen Fällen die GOP 01444 (10 Punkte) für den Zuschlag zur Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale ab. Sie ist einmal im Behandlungsfall berechnungsfähig.

Der Zuschlag ist nicht mehr notwendig, wenn den Versicherten und Praxen eine technische Lösung zur Authentifizierung flächendeckend zur Verfügung steht. Ab dem 1. Januar 2026 sollen digitale Identitäten den Versicherten genauso wie die elektronische Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis dienen.

Eine komplette Vergütungsübersicht zur Videosprechstunde stellt die KBV bereit.


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