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05.07.2024

Zertifizierte Software ab Oktober Pflicht

Digitale Gesundheitsanwendungen

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

KBV-PraxisNachricht
 

Die Verordnungssoftware für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) wird erst ab 1. Oktober 2024 Pflicht. Die Frist wurde um ein Quartal verlängert.

Da keine flächendeckende Nutzung von zertifizierter Software sichergestellt werden kann, wurde die Frist zur Vorhaltung einer entsprechenden Verordnungssoftware für DiGA verschoben. Praxen müssen nun spätestens ab 1. Oktober eine von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zertifizierte Software verwenden.

Mit dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz wurde festgelegt, dass Praxen nur eine von der KBV zertifizierte Software für Verordnung von DiGA nutzen dürfen. Softwarehersteller sollten bis 1. Juli ihre Software durch die KBV zertifizieren lassen. 

Probleme bei der Umsetzung führten nun dazu, dass eine rechtzeitige Zertifizierung aller Anbieter nicht möglich wurde. Damit den Praxen keine Probleme entstehen, wurde die Frist um ein Quartal verschoben. Bereits zertifizierte Software kann bereits vor dem 1. Oktober verwendet werden.


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Wir freuen uns auf Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe folgender Informationen und Dokumente:

  • Anschreiben in PDF
  • Lebenslauf in PDF (mit Angaben zu vollständigem Bildungsweg, bisherigem Berufsweg, Kenntnissen und Erfahrungen)
  • Zeugnisse in PDF
  • Gehaltsvorstellung
  • die Kennziffer der Ausschreibung
  • nächstmöglicher Eintrittstermin
  • bei Bewerbung auf mehrere Stellen: bitte Hinweis im Anschreiben mit Angabe der Kennziffer

Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen sind das A und O. Sie helfen uns damit, ein möglichst realistisches Bild von Ihnen sowie von Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten zu erhalten.


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