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18.12.2024

Liposuktion bei Lipödem Stadium III um ein Jahr verlängert

EBM-Anpassung

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

Beschluss Bewertungsausschuss

 

Bis 31.12.2025 darf die Liposuktion bei Patient:innen mit Lipödem im Stadium III weiterhin zulasten der Krankenkassen durchgeführt werden. Der Bewertungsausschuss passte den EBM diesbezüglich an.

2020 wurden neue Gebührenordnungspositionen für die Liposuktion in schweren Fällen des Lipödems in den EBM aufgenommen. Dies ist auf fünf Jahre befristet. Mitte September 2024 beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), den befristeten Leistungsanspruch um ein weiteres Jahr zu verlängern. Einen Monat später trat der Beschluss des G-BA in Kraft.

So darf die Liposuktion bei Patient:innen mit Lipödem im Stadium III bis zum 31. Dezember 2025 weiterhin über die gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden. Der damals ohne Befristung gefasste Beschluss Teil B zur Finanzierung der Kostenpauschale 40165 für die beim Eingriff eingesetzte(n) Absaugkanüle(n) außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen gilt unverändert weiter.


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