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20.12.2024

Anpassung der Onkologie-Vereinbarung ab Januar 2025

Onkologie-Vereinbarung

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Die Onkologie-Vereinbarung wird zum 1. Januar angepasst. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Kostenpauschale 86520 zur oralen medikamentösen Tumortherapie.

In der Onkologie-Vereinbarung wird für die Abrechnung der Kostenpauschale 86520 klargestellt, dass sie für endokrine Therapien im Stadium mit Fernmetastasen gemäß der TNM-Klassifikation M1 abgerechnet werden kann. Dazu wird die Formulierung „metastasiertes Stadium“ in „Stadium mit Fernmetastasen“ geändert. 

Die Kostenpauschale 86520 umfasst auch orale Behandlungen mit neuen Medikamenten: So sind jetzt auch Androgenrezeptor-Signalweg-Inhibitoren (ARPI) und selektive CYP17A1-Inhibitoren aufgeführt. Obwohl sie den endokrinen Therapien (ATC-Klasse L02) zugeordnet sind, kann die Kostenpauschale 86520 bei einer oralen Gabe von Medikamenten, die diese Wirkstoffe enthalten, berechnet werden. Ärzt:innen geben die verwendeten Medikamente bei der Abrechnung der Kostenpauschale 86520 an. 

Zudem werden die Fristen im § 6 Absatz 7 und Anhang 1 Satz 3 (EDV-Dokumentation) erneut um ein Jahr bis zum 1. Januar 2026 verlängert.

Mehr zum Thema ist den KBV-PraxisNachrichten zu entnehmen.


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