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07.01.2025

Umstellung und Neufassung des Vertrags mit der AOK Nordost

Frühbehandlungsstrukturvertrag

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Die Vertragspartner haben die Vertragsänderungen in der 5. Änderungsvereinbarung mit Wirkung zum 1. Januar 2025 festgehalten.

Die KV Berlin und die AOK Nordost haben den am 19. Februar 2015 auf der Grundlage von § 73a SGB V a.F. geschlossenen Vertrag zur Weiterentwicklung der Strukturen zur frühzeitigen Behandlung von Krankheiten (Frühbehandlungsstrukturvertrag) mit der 5. Änderungsvereinbarung zum 1. Januar 2025 auf einen Vertrag nach § 140a SGB V umgestellt und neu gefasst.

Änderungen im Überblick

  • Umstellung der Rechtsgrundlage auf § 140a SGB V
  • Neufassung des Vertrages sowie formelle Anpassungen diverser vertraglicher Regelungen
  • NEU: Teilnahmeerklärung Ärzte (Anlage 1) und Teilnahmeerklärung Versicherte (Anlage 2)
  • Änderung der aus dem Vertrag abrechenbaren Symbolnummern (SNRn)

Die KV Berlin stellt die Vertragsunterlagen auf der Website bereit.


Haben Sie an alles gedacht?

Wir freuen uns auf Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe folgender Informationen und Dokumente:

  • Anschreiben in PDF
  • Lebenslauf in PDF (mit Angaben zu vollständigem Bildungsweg, bisherigem Berufsweg, Kenntnissen und Erfahrungen)
  • Zeugnisse in PDF
  • Gehaltsvorstellung
  • die Kennziffer der Ausschreibung
  • nächstmöglicher Eintrittstermin
  • bei Bewerbung auf mehrere Stellen: bitte Hinweis im Anschreiben mit Angabe der Kennziffer

Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen sind das A und O. Sie helfen uns damit, ein möglichst realistisches Bild von Ihnen sowie von Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten zu erhalten.


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