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03.02.2025

Videofallkonferenz mit Pflegefachkräften wird vergütet

Nationale Demenzstrategie

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Zum 1. April wird eine neue Gebührenordnungsposition zur Behandlung von Menschen mit Demenz in den EBM aufgenommen.

Dabei handelt es sich um die GOP 01443 für eine Videofallkonferenz zwischen einem Vertragsarzt, der einen Patienten mitbehandelt, und den an der Versorgung des Patienten beteiligten Pflegefachkräften beziehungsweise Pflegekräften. Die neue GOP ist mit 86 Punkten bewertet und wird zunächst für zwei Jahre außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung und damit zum festen Preis vergütet.

Bisher gibt es im EBM die GOP 01442 für eine Videofallkonferenz mit Pflegekräften oder Pflegefachkräften bei chronisch pflegebedürftigen Patienten, die nur koordinierende Vertragsärzte abrechnen dürfen.
Dagegen kann die neue GOP 01443 durch jeden Vertragsarzt berechnet werden, der einen chronisch pflegebedürftigen Patienten mitbehandelt. Voraussetzung ist mindestens ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt innerhalb der letzten drei Quartale einschließlich des aktuellen Quartals.

Beschluss im Erweiterten Bewertungsausschuss
Der Beschluss wurde im Erweiterten Bewertungsausschuss gefasst, da sich KBV und GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss zur Struktur und Höhe der Vergütung bei der Behandlung an Demenz erkrankten Patienten nicht einigen konnten.
Anlass der Beratungen im Bewertungsausschuss war die Bitte der Akteure der Nationalen Demenzstrategie, zu prüfen, ob die medizinische und pflegerische Versorgung von Demenz-Patienten durch spezifische Vergütungen im EBM verbessert werden kann. Die Nationale Demenzstrategie wurde 2020 von der Bundesregierung beschlossen und umfasst zahlreiche Maßnahmen, die von verschiedenen Akteuren umgesetzt werden.


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