Laut Beschluss des BA werden die Leistungen zur HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP) weiterhin bis zum 31.12.2023 extrabudgetär vergütet.
Der Bewertungsausschuss (BA) hat in seiner 620. Sitzung am 14. Dezember festgestellt, dass die Überführung der Leistungen des Abschnitts 1.7.8 und der Leistungen nach der Gebührenordnungsposition 32850 in die morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen zum 1. Januar 2023 nicht vorgenommen werden kann. Vor diesem Hintergrund wird eine Verlängerung der befristeten Finanzierung dieser Leistungen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen bis zum 31. Dezember 2023 empfohlen.
Der Beschluss und die entscheidungserheblichen Gründe befinden sich noch in der redaktionellen Endabstimmung. Die finalen Ausfertigungen sind daher noch nicht veröffentlicht.