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Qualitätssicherung
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HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP) zur Prävention einer HIV-Infektion
Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:
- 01920 EBM Beratung vor Beginn einer HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP)
- 01921 EBM Einleitung einer HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP)
- 01922 EBM Kontrolle im Rahmen einer HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP)
Wer kann die Leistung beantragen?
Ärztinnen und Ärzte, die eine Genehmigung der KV Berlin gemäß der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB zur spezialisierten Versorgung von Patienten mit HIV-Infektion/Aids–Erkrankung (Qualitätssicherungsvereinbarung HIV/Aids), haben.
oder
Ärztinnen und Ärzte ohne die genannte Genehmigung mit einer Berechtigung zum Führen einer Facharztbezeichnung im Gebiet:
- Allgemeinmedizin
- Innere Medizin
- Kinder- und Jugendmedizin
- Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- Urologie
- Haut- und Geschlechtskrankheiten
Fachliche Anforderungen
Ärztinnen und Ärzte, die eine Genehmigung der KV Berlin gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung HIV/Aids haben, benötigen für die Antragstellung keine weiteren Nachweise.
oder
Ärztinnen und Ärzte ohne die genannte Genehmigung mit einer Berechtigung zum Führen einer der o.g. Facharztbezeichnungen:
- eine mindestens 16-stündige Hospitation in einer ambulanten oder stationären Einrichtung zur medizinischen Betreuung von HIV/Aids -Patientinnen und -Patienten, welche den Anforderungen nach Absatz 3 der o.g. Vereinbarung entspricht
- Nachweis von fachlicher Kompetenz durch die Präsenz bei der Behandlung von mindestens 15 Personen mit HIV/Aids und/oder mit PrEP; dies kann im Rahmen von bisheriger Berufstätigkeit oder der unter Abs. 2b der o.g. Hospitation erfolgen und durch entsprechende Nachweise belegt werden.
- Theoretische Kenntnisse im Bereich HIV/Aids und sexuell übertragbare Infektion durch die Erlangung von acht Fortbildungspunkten innerhalb von einem Jahr vor Antragstellung. Hospitationen können hierbei nicht angerechnet werden.
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
Erklärung über ausgelagerte Praxisräume