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02.08.2023

KV Berlin stellt die TI-Kostenerstattung bis Ende des Jahres um

Telematikinfrastruktur

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Seit Juli gelten die neuen TI-Pauschalen. Wegen weiterem Klärungsbedarf kann eine Auszahlung derzeit noch nicht stattfinden. Die KBV hat Klage gegen die Ersatzvornahme des BMG eingereicht.

Erst Ende Juni hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf dem Wege der Ersatzvornahme die Details für die neue monatliche Telematikinfrastruktur (TI)-Pauschale festgelegt, die seit Juli die verschiedenen Pauschalen zur Kostenerstattung der TI ersetzen soll (siehe Praxis-News vom 29.06.2023). Bei der Umsetzung gibt es weiterhin noch viel Klärungsbedarf – dazu befinden sich alle KVen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) im Austausch. Hinzu kommen bereits erwirkte Nachbesserungen, die das BMG noch vornehmen muss. Dazu gehören bisher:

Die Ausnahme von Psychotherapeut:innen bei der Nachweisverpflichtung für eAU und E-Rezept. Auch „patientenferne“ Fachgruppen sollen von der E-Rezept-Pflicht ausgenommen werden.
Die Nachweispflicht für den E-Arztbrief soll auf den 1. März 2024 verschoben werden.
Auch entfallen soll die Verjährungsfrist, wonach Praxen Ansprüche auf Auszahlung der TI-Pauschale innerhalb eines Jahres nach Anschluss an die TI beziehungsweise erstmaliger Nutzung der vorgeschriebenen Anwendungen, Komponenten oder Dienste gegenüber ihrer KV geltend machen müssen.

Weitere Informationen zu den geplanten Anpassungen in der KBV-PraxisNachricht.

Klage gegen die Ersatzvornahme

Unabhängig von diesen geplanten Änderungen und weiteren Gesprächen mit dem BMG hat die KBV fristgerecht Klage gegen die Ersatzvornahme eingereicht. Insbesondere die Vorgabe, dass Praxen die funktionsfähige Ausstattung mit neuen, gesetzlich verpflichtenden Anwendungen innerhalb von drei Monaten nachweisen sollen, ist weder sachgerecht noch hinnehmbar. Die KV Berlin unterstützt deshalb dieses Vorgehen der KBV.

Da die neuen Pauschalen erst umgesetzt werden können, wenn alle Regelungen dazu feststehen, wird eine erste Auszahlung voraussichtlich im Laufe des 4. Quartals 2023 möglich sein – rückwirkend ab dem 1. Juli 2023. Neben den noch zu klärenden Details, muss auch das bisherige Abrechnungssystem für die monatliche Auszahlung und die jeweilige Nachweiserbringung komplett umgestellt werden. Wie dabei die jeweiligen Nachweise für die einzelnen TI-Anwendungen zu erbringen sind, muss ebenfalls noch festgelegt werden.

Auszahlung für das 2. Quartal im Oktober

Vor den neuen Pauschalen werden zunächst mit der Restzahlung im Oktober die Pauschalen sowie die Erstattung der Betriebskosten für das 2. Quartal 2023 gemäß der ausgelaufenen TI-Finanzierungsvereinbarung ausgezahlt. Bitte beachten: Mussten für einzelne Pauschalen Nachweise erbracht werden, war dies vorerst nur bis einschließlich 30. Juni 2023 notwendig. Das war bei der Kostenerstattung für den KIM-Dienst sowie bei einem Konnektortausch aufgrund eines ablaufenden Sicherheitszertifikats der Fall – beides wird seit dem 1. Juli von der neuen monatlichen Pauschale abgedeckt.

Die KV Berlin wird weiter über die Entwicklung zu den neuen TI-Pauschalen informieren.