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29.06.2023

TI-Pauschalen: Neue TI-Finanzierung ab 1. Juli

Telematikinfrastruktur

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

Pressemeldung BMG

Die verschiedenen Pauschalen zur Kostenerstattung der Telematikinfrastruktur (TI) werden ab dem 1. Juli 2023 durch eine monatliche Pauschale für die Ausstattung und den Betrieb der TI ersetzt. Das BMG hat jetzt die Details festgelegt.

    Das Wesentliche zu den TI-Pauschalen in Kürze:

    • Das BMG hat die TI-Pauschalen auf der Basis festgelegter Sätze für Erstattungs- und Betriebskosten für die TI errechnet.
    • Insgesamt sollen einer Praxis im Regelfall weiterhin alle Kosten des Anschlusses und des Betriebes der TI erstattet werden. Voraussetzung ist dabei, dass in der Praxis die gesetzlich geforderte TI-Ausstattung und TI-Anwendungen implementiert sind.
    • Die Pauschale ist gestaffelt nach Praxisgröße, die anhand der Anzahl der in der Praxis tätigen Leistungserbringer ermittelt wird.
    • Die Kosten für den Austausch von Konnektoren, deren Zertifikate ablaufen, werden noch bis zum Ende des Jahres mit der Pauschale, wie in der TI-Finanzierungsvereinbarung festgelegt, erstattet. Die monatliche TI-Pauschale wird dann aber für die Dauer von 30 Monaten um einen festen Erstattungsbetrag reduziert.
    • Praxen, denen die Kosten für die TI-Erstausstattung bereits erstattet wurden, erhalten ebenfalls für 30 Monate eine reduzierte TI-Pauschale.

    Weitere Informationen finden Sie in der PraxisNachricht der KBV.

    Die KV Berlin muss zunächst den Prozess für die Ermittlung und Auszahlung der praxisindividuellen TI-Pauschale festlegen und wird anschließend alle Mitglieder über das Vorgehen informieren.

    Zum Hintergrund: Die Umstellung auf eine monatliche TI-Pauschale sieht eine Regelung im Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) vor. Da sich GKV-Spitzenverband und KBV nicht bis Ende April auf eine Höhe und Berechnung der Pauschale einigen konnten, wurde diese vom BMG festgelegt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wurde erst am 27. Juni per Schreiben aus dem BMG über die Regelungen informiert un damit viel zu kurzfristig!

    Die KV Berlin schließt sich der Kritik der KBV an:

    • Ohne Übergangsfrist sollen die neuen Pauschalen ab Juli durch die KVen ausgezahlt werden. Es gibt theoretisch keine Zeit, um ein Verfahren für die Umsetzung zu implementieren, aber es sind erhebliche Änderungen am Abrechnungsprozess notwendig.
    • Mit den neuen Pauschalen wollte das BMG Innovationsfreude fördern, erreicht aber das Gegenteil. Beispielsweise sind die Investitionen für eine TI-Erstausstattung in die monatliche Pauschale reingerechnet. Insbesondere neue Praxen werden so auf Jahre gezwungen, in Vorleistung zu gehen. Ein Anreiz, innovative digitale Lösungen zu nutzen, ist das nicht.
    • Sanktionen durch die Hintertür“: Es gibt überproportionale Abzüge, wenn einzelne TI-Anwendungen in der Praxis nicht vorgehalten sind. Bereits im Falle einer fehlenden Anwendung werden die monatlichen Pauschalen um die Hälfte reduziert – das überstiegt die durchschnittlichen Kosten für eine Anwendung. Abgesehen davon, wurde bei dieser Regelung nicht berücksichtigt, dass:
      • Anwendungen durch die Industrie teilweise nicht fristgerecht geliefert werden,
      • ausgewählte Fachgruppen bestimmte Anwendungen nicht benötigen (z.B. psychologische Psychotherapeut:innen die eAU und das E-Rezept),
      • und nicht alle der laut BMG nachzuweisenden Anwendungen derzeit gesetzlich verpflichtend sind (z.B. eArztbrief).
    • Die Berechnung der Pauschalen ist nicht sachgerecht, da beispielsweise das Spektrum der Versorgungsaufträge nicht berücksichtigt wurde.

    Die KVen behalten sich aktuell vor, rechtliche Schritte gegen die Entscheidung des BMG zu prüfen. Die KV Berlin wird weiter darüber informieren.