Die KBV stellt in der Reihe PraxisWissen ein neues Serviceheft zur Ultraschalldiagnostik zur Verfügung, mit Hinweisen zur Genehmigung, zu Ultraschallkursen und Qualitätsprüfungen.
Die KBV hat ein neues Serviceheft „Ultraschalldiagnostik – Hinweise zur Genehmigung, zu Ultraschallkursen und Qualitätsprüfungen“ veröffentlicht. Es ist in der Reihe „PraxisWissen“ erschienen und steht zunächst als Webversion in der KBV-Mediathek bereit. Es bietet Ärztinnen und Ärzten einen Überblick über die Untersuchungsmethode und informiert speziell für den vertragsärztlichen Bereich über die Qualitätssicherung.
Hinweise zu Ultraschallkursen und Qualifikationsprüfungen
Ärzt:innen, die Ultraschall als Untersuchungsmethode einsetzen wollen, müssen zunächst ihre fachliche Befähigung nachweisen und bei der KV Berlin eine Genehmigung beantragen.
Ein Weg zur Genehmigung ist das Absolvieren von Ultraschallkursen. Im Heft wird erläutert, was dazu gehört und nach welchen Kriterien die Kurse ausgewählt werden können. Ein weiteres Thema sind Qualitätsprüfungen. Zwar erteilt die Kassenärztliche Vereinigung ihre Genehmigung im Allgemeinen unbefristet. Zur Qualitätssicherung werden aber die ärztliche Dokumentation (Stichprobenprüfung) und die technische Leistungsfähigkeit des Gerätes (Konstanzprüfung) regelmäßig einer Überprüfung unterzogen. Im Serviceheft wird vorgestellt, warum die Prüfungen sinnvoll sind, wie sie ablaufen und welche Fehler Kolleginnen und Kollegen mit einfachen Mitteln vermeiden können.