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Infoseite der KBV: Ultraschalldiagnostik
Ultraschall in der Schwangerschaft: Online-Prüfung zum Ultraschallscreening im 2. Trimenon – was Gynäkologen dazu wissen sollten
Tipps und Hinweise zur Darstellungsqualität in der sonographischen Diagnostik
Broschüre: Ultraschall in der Schwangerschaft – 18+0 bis 21+6 SSW
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Kommissionen zur Qualitätssicherung und ihre Mitglieder im Überblick
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QS-team-3@kvberlin.de
030 / 31 003 – (Durchwahl)
-234 | Allgemeinmedizin,Ärzte, Praktische Ärzte, KfH (Nierenzentren), Nephrologie, Urologie |
-759 | Augenheilkunde, Dermatologie, Rheumatologie,FA-Internisten ohne Tätigkeit im SP |
-466 | Angiologie, Chirurgie,Gefäßchirurgie, Neurologie/Nervenheilkunde, Physikal. u. Rehabilit. Medizin, Pneumologie |
-691 | Gynäkologie, HA-Internisten,Kardiologie |
-421 | Endokrinologie und Diabetologie, Gastroenterologie, HNO, Hämatologie und Onkologie, MKG, Nuklearmedizin, Orthopädie/Unfallchirurgie, Phoniatrie, Radiologie |
-561 | Kinder- und Jugendmedizin |
-466 | Konstanzprüfung |
-759 | Stichprobenprüfung |
Ultraschalldiagnostik
Genehmigungspflichtig sind ultraschalldiagnostische Untersuchungen gemäß den folgenden Abschnitten:
- 33 EBM Ultraschalldiagnostik
- 1.7.4 EBM Mutterschaftsvorsorge
- 1.7.5 EBM Empfängnisregelung
- 1.7.7 EBM Schwangerschaftsabbruch
- 4.4.1 EBM Kinder-Kardiologie
- 8.3 EBM Diagnostische und therapeutische Gebührenordnungspositionen
- 13.3.1 EBM Angiologische Gebührenordnungspositionen
- 13.3.5 EBM Kardiologische Gebührenordnungspositionen
Weitere Leistungen:Sonographie der Säuglingshüfte (eigene Genehmigung erforderlich)
Wer kann die Leistung beantragen?
Alle Ärzt:innen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen.
Bitte beachten: Bei der Durchführung von Ultraschall-Leistungen ist grundsätzlich die Bindung der Ärztin bzw. des Arztes an die Grenzen des Fachgebietes, für das sie bzw. er zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zugelassen ist, zu beachten. Dies gilt unabhängig davon, dass dieses Erfordernis nicht ausdrücklich in der Qualitätssicherungsvereinbarung normiert ist.
Ein Antrag auf Abrechnungsgenehmigung für die Anwendungsbereiche (AB) 4.1, 4.2, 4.3, 4.4, 4.5, 4.6, 20.4 - nur PW-Doppler -, 20.5, 20.6, 20.7, 20.8, 20.9, 20.10, 21.1, 21.2, 21.3, 21.4 kann nur gestellt werden, wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller ausschließlich an der fachärztlichen Versorgung teilnimmt.
Fachliche Anforderungen
Erwerb der fachlichen Befähigung kann erfolgen
- nach der Weiterbildungsordnung (§ 4)
- in einer ständigen Tätigkeit (§ 5)
- durch Ultraschallkurse (§ 6)
- durch computergestützte Fortbildung i. V. m. Ultraschallkursen (§ 7)
- durch online-basierten Befähigungsnachweis zur systematischen Untersuchung der fetalen Morphologie im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinie (§ 7a)
Grundlage für die Prüfung im Antragsverfahren
- Urkunde über die Berechtigung zum Führen der entsprechenden Gebiets- oder Facharztbezeichnung
- ggf. Teilgebietsanerkennung/Schwerpunktbezeichnung
- Qualifikationsnachweise (z. B. Weiterbildungszeugnis/Logbuch und/oder Zeugnisse und/oder Kursnachweise sowie jeweils inkl. der Mindestanforderung der Richtzahlen gem. Anlage I)
Apparative Anforderungen
- die verwendeten Ultraschallsysteme müssen die Mindestanforderungen an die Gerätesicherheit, biologische Sicherheit und technische Leistungsfähigkeit gemäß § 9 i.V.m. Anlage III erfüllen
- schriftlicher Nachweis über die Einweisung in die medizinische Handhabung des Gerätes
Bei Inbetriebnahme des Gerätes vor weniger als 24 Monaten
- Gewährleistungserklärung des Herstellers / Vertreibers
Bei Inbetriebnahme des Gerätes vor mehr als 24 Monaten
- Gewährleistungserklärung des Herstellers / Vertreibers i. V. m. einem Wartungsprotokoll, das nicht älter als 12 Monate sein darf
oder
- Gewährleistungserklärung des Herstellers / Vertreibers i. V. m. aktuellen Bilddokumentationen im B-Modus (je Schallkopf ein Bild, nicht älter als 3 Monate) gemäß § 9 i. V. m. Anlage III (u. a. mit Messwerte, Messmarker sowie Vermerk auf dem Bild, welches Ultraschallsystem und welche Anwendungsklasse hierdurch abgenommen werden soll)
Bei erstmaliger Inbetriebnahme von Endosonden
- Gewährleistungserklärung des Herstellers / Vertreibers einschließlich der Bestätigung eines wirksamen und materialverträglichen Desinfektionsverfahrens
Hinweise zur Antragsstellung
Folgende Anlagen sind dem Antrag in Kopie anzufügen:
Fachliche Anforderungen
- Facharzturkunde
- ggf. Teilgebietsanerkennung/Schwerpunktbezeichnung
- Qualifikationsnachweise (z.B. Weiterbildungszeugnis/Logbuch und/oder Zeugnisse und/oder Kursnachweise und je inkl. der Mindestanforderung der jeweiligen Richtzahlen gem. Anlage I)
Apparative Anforderungen
Bei Inbetriebnahme des Gerätes vor weniger als 24 Monaten:
- Gewährleistungserklärung des Herstellers / Vertreibers
Bei Inbetriebnahme des Gerätes vor mehr als 24 Monaten
- Gewährleistungserklärung des Herstellers / Vertreibers i. V. m. einem Wartungsprotokoll, das nicht älter als 12 Monate sein darf
oder
- Gewährleistungserklärung des Herstellers i. V. m. aktuellen Bilddokumentationen im B-Modus (je Schallkopf ein Bild und nicht älter als 3 Monate) gem. § 9 in Verbindung mit Anlage III der vg. Vereinbarung (u.a. mit Messwerte, Messmarker sowie Vermerk auf dem Bild, welches Ultraschallsystem und welche Anwendungsklasse hierdurch abgenommen werden soll)
und
- Nachweis über die Einweisung in die medizinische Handhabung der/s Geräte/s
Bei erstmaliger Inbetriebnahme von Endosonden
- Gewährleistungserklärung des Herstellers/Vertreibers einschließlich der Bestätigung eines wirksamen und materialverträglichen Desinfektionsverfahrens sowie – nur bei entsprechender Antragstellung (AB 4.5 bzw. 4.6) – zusätzlicher Nachweis über einen Kippliege-Ergometer.
Die vorzulegenden Zeugnisse müssen von dem zur Weiterbildung befugten Arzt oder von einem anerkannten Ausbilder (gem. § 8) unterzeichnet sein und u.a. folgende Angaben enthalten:
- Überblick über die Zusammensetzung des Krankheitsgutes der Abteilung, in der die Anleitung stattfand.
- Beschreibung der durchgeführten Untersuchungen und angewandten Techniken
- Zahl der vom Antragsteller selbständig und unter Anleitung erbrachten Untersuchungen und diagnostischen Beurteilungen; Zahl der pathologischen Befunde Bitte beachten: Die Untersuchungszahl ist je Anwendungsbereich aufzuführen (keine Gesamtzahlen).
- Beurteilung der Befähigung des Antragstellers zur selbständigen Durchführung von Ultraschalluntersuchungen
Gemäß § 14 „Genehmigungsverfahren“ (6) darf die Genehmigung nur nach erfolgreicher Teilnahme an einem Kolloquium erfolgen, wenn die fachliche Befähigung nach § 5, § 6 oder § 7 erworben wird.
Auflagen nach Genehmigungserteilung
- Erfüllung der ärztlichen Dokumentation (§ 10)
- Überprüfung der ärztlichen Dokumentation (§§ 11 und 12)
- Teilnahme an der Konstanzprüfung in Verbindung mit einem Wartungsprotokoll oder einer aktuellen Bilddokumentation (§ 13)
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
Gewährleistungserklärung / Gerätenachweis
Abmeldung Ultraschall-Gerät bzw. Schallkopf/-köpfe
Bestätigung über eine Apparategemeinschaft
Antrag auf Anerkennung als qualifizierter Ausbilder für Leistungen der Ultraschalldiagnostik
Einverständniserklärung Ärztekammerinformationen