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Kontakt



030 / 31 003 – (Durchwahl)

-234

Allgemeinmedizin,Ärzte, Praktische Ärzte, KfH (Nierenzentren), Nephrologie, Urologie

-759

Augenheilkunde, Dermatologie, Rheumatologie,FA-Internisten ohne Tätigkeit im SP

-466

Angiologie, Chirurgie,Gefäßchirurgie, Neurologie/Nervenheilkunde, Physikal. u. Rehabilit. Medizin, Pneumologie

-691

Gynäkologie, HA-Internisten,Kardiologie

-421

Endokrinologie und Diabetologie, Gastroenterologie, HNO, Hämatologie und Onkologie, MKG, Nuklearmedizin, Orthopädie/Unfallchirurgie, Phoniatrie, Radiologie

-561

Kinder- und Jugendmedizin

-466

Konstanzprüfung

-759

Stichprobenprüfung

 

Ultraschalldiagnostik

Genehmigungspflichtig sind ultraschalldiagnostische Untersuchungen gemäß den folgenden Abschnitten:

  • 33 EBM Ultraschalldiagnostik
  • 1.7.4 EBM Mutterschaftsvorsorge
  • 1.7.5 EBM Empfängnisregelung
  • 1.7.7 EBM Schwangerschaftsabbruch
  • 4.4.1 EBM Kinder-Kardiologie
  • 8.3 EBM Diagnostische und therapeutische Gebührenordnungspositionen
  • 13.3.1 EBM Angiologische Gebührenordnungspositionen
  • 13.3.5 EBM Kardiologische Gebührenordnungspositionen

Weitere Leistungen:Sonographie der Säuglingshüfte (eigene Genehmigung erforderlich)


Wer kann die Leistung beantragen?
Fachliche Anforderungen
Apparative Anforderungen
Hinweise zur Antragsstellung

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
Gewährleistungserklärung / Gerätenachweis
Abmeldung Ultraschall-Gerät bzw. Schallkopf/-köpfe
Bestätigung über eine Apparategemeinschaft
Antrag auf Anerkennung als qualifizierter Ausbilder für Leistungen der Ultraschalldiagnostik
Einverständniserklärung Ärztekammerinformationen