Aufgrund von Änderungsbedarf wurde die Technische Anlage der Abrechnungsvereinbarung zu Hybrid-DRG (Hybrid-DRG-AV) angepasst.
Nachdem die Abrechnungsvereinbarung zu Hybrid-DRG-AV beschlossen wurde (siehe Praxis-News vom 13.03.2024) haben sich Änderungen bezüglich der technischen Anlage (Anlage 2 der Hybrid-DRG-AV) ergeben.
Die Anlage 2 wird durch die Version 1.1 ersetzt. Die Anpassungen betreffen unter anderem die Umbenennung des Nachrichtentyps und der Verfahrenskennung, die Änderung des Aufbaus des Dateinamens und der Dateinamenskennung, die Löschung des Feldes „Diagnosesicherheit“ im Rahmen der Angabe der Hauptdiagnose im Rechnungsdatensatz sowie Detailänderungen bei den Angaben zur Anzahl der Stellen, zum Feldtyp, zur Feldart und bei den Bemerkungen im Rechnungsdatensatz.