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13.03.2024

Einigung auf Abrechnungsverfahren bei Hybrid-DRG

Ambulantes Operieren

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


KBV und GKV-Spitzenverband haben sich auf eine Abrechnungsvereinbarung verständigt, die rückwirkend zum 1. Januar gilt. Die KV Berlin arbeitet derzeit an der Umsetzung der Abrechnungsmöglichkeit.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben eine Vereinbarung über die Abrechnungsmodalitäten für die neuen Hybrid-DRG beim ambulanten Operieren getroffen. Die entsprechende Vereinbarung gilt rückwirkend ab 1. Januar. Die Vereinbarung ist die Grundlage, dass Vertragsärzt:innen die Fallpauschalen für bestimmte Eingriffe abrechnen können. Die KV Berlin erarbeitet derzeit eine Abrechnungsmöglichkeit. Die Abrechnung von Hybrid-DRG soll damit im Rahmen der Quartalsabrechnung für Praxen möglich sein (geplant rückwirkend zum 1. Januar 2024) (siehe PID vom 07.03.2024).

Abrechnungsverfahren ab 1. Januar 2025

Nach der Vereinbarung von KBV und GKV-Spitzenverband dürfen die Abrechnungsdaten nur elektronisch übermittelt werden. Das neue elektronische Abrechnungsverfahren für die Hybrid-DRG soll spätestens ab 1. Januar 2025 stehen. Bis zu diesem Datum müssen die Krankenkassen in der Lage sein, die Abrechnungsdaten elektronisch zu verarbeiten und die eingehenden Rechnungen innerhalb von 21 Tagen zu bezahlen. So lange gilt eine Übergangsregelung.

Übergangsregelung bis 1. Januar 2025: Abrechnung mit Quartalsabrechnung

Solange die Krankenkassen die Technik für das neue Abrechnungsverfahren noch nicht eingerichtet haben, können Vertragsärzt:innen den herkömmlichen Abrechnungsweg nutzen. Das heißt: Sie rechnen alle Eingriffe nach Paragraf 115f SGB V, die in diesem Jahr durchführt werden, mit der Quartalsabrechnung der KV Berlin ab. Es gibt für jede Hybrid-DRG eine GOP, die Ärzt:innen mit der Quartalsabrechnung angeben. Die GOP stehen mit dem Update für das 2. Quartal 2024 in den Praxisverwaltungssystemen bereit.

Eine Übersicht der Pseudo-GOP zur Abrechnung der Hybrid-DRG in der Übergangszeit hat die KBV in der PraxisNachricht zusammengestellt.

Die direkte Abrechnungsmöglichkeit mit den Kassen kann für Ärztinnen und Ärzte durch die KV übernommen werden. Damit die KV Berlin die Abrechnung übernehmen kann, muss die Ärztin bzw. der Arzt sie beauftragen. Die Beauftragung können Sie im Rahmen der Digitalisierungsphase ganz einfach online durchführen.  

KV Berlin stellt Grouping-Verfahren ab 15. März für die Abrechnung bereit – Melden Sie sich jetzt für die Digitalisierungsphase an. 

Für die Abrechnung ist ein Grouping-Verfahren notwendig. Über die Grouper-Software ermitteln die Vertragsärzt:innen, ob ein Eingriff einer Hybrid-DRG zugewiesen werden kann. Dazu müssen verschiedene Daten zum Eingriff eingegeben werden. Die Daten sind spätestens ab 2025 auch an die Kassen zu übermitteln, die sie für die Abrechnungsprüfung nutzen.

Die KV Berlin stellt ihren Mitgliedern ab dem 15. März eine erste Grouping-Lösung bereit. Es ist geplant, diese mit den Mitgliedern gemeinsam weiter auszubauen. Ärzt:innen können sich im Online-Portal der KV Berlin aktuell für die bis zum 30. Juni noch kostenlose Digitalisierungsphase anmelden. (Für den Login zum Online-Portal nutzen Sie bitte Ihre BSNR oder LANR plus das entsprechende Passwort. Gehen Sie dann im Menü auf Meldungen / Anträge > Vertragsmanagement > Hybrid-DRG. Stellen Sie sicher, dass Sie in der TI/im sicheren Netz der KVen angemeldet sind.)


EBM-Anpassungen

Als kurzfristige Übergangsregelung werden notwendige Anpassungen des EBM in Bezug auf die Abrechenbarkeit von prä- und postoperativen Gebührenordnungspositionen sowie eines Abrechnungsausschlusses von belegärztlichen Leistungen bei Abrechnung einer Hybrid-DRG für den Eingriff noch zwischen KBV und GKV-Spitzenverband verhandelt. Ein Beschluss des Bewertungsausschusses wird zeitnah gefasst. Die KV Berlin wird dazu informieren.

Über weitere EBM-Anpassungen im Zusammenhang mit der Einführung von Hybrid-DRG will die KBV im Abschluss ausführlich mit dem GKV-Spitzenverband beraten.


Zum Hintergrund

Die Verordnung zu einer speziellen sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG-V) des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wurde Ende Dezember 2023 veröffentlicht und trat zum 1. Januar in Kraft  – obwohl es noch keine Abrechnungsbestimmungen gab. Für den vertragsärztlichen Bereich haben KBV und GKV-Spitzenverband diese nun festgelegt.